Drucksache Nr. 1165/2004:
Bebauungsplan Nr. 906, 1. Änderung - Am Fuhrenkampe Nordost;
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1165/2004
2
 

Bebauungsplan Nr. 906, 1. Änderung - Am Fuhrenkampe Nordost;
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 906, 1. Änderung
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung und das damit verfolgte Planungsziel - die Sicherung der Nahversorgung im Quartier - wirkt sich positiv auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit aus und sichert Einkaufsmöglichkeiten für nicht so mobile Bevölkerungsgruppen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 906 weist für den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet aus. Einkaufszentren und Verbrauchermärkte aller Art sind nicht zulässig. Der Standort in S-Bahnnähe soll zur zukünftigen Sicherung der Einzelhandelsversorgung der Stadtteile Burg und Ledeburg mit einem Nahversorger und einem Getränkemarkt bebaut werden. Ein Aldi-Markt ist an dem Standort bereits vorhanden und soll planungsrechtlich gesichert werden.
Bei dem Standort handelt es sich um einen integrierten Standort im Sinne des Nahversorgungskonzeptes. Die Bebauungsplanänderung ist erforderlich, da durch bereits geschlossene oder vor der Schließung stehende Einzelhandelsnutzungen in den Stadtteilen Burg und Ledeburg die Versorgung der Wohngebiete in den genannten Stadtteilen nicht mehr gesichert ist.
Es ist vorgesehen, hier ein Sondergebiet Nahversorgung festzusetzen. Die Verkaufsfläche soll insgesamt auf maximal 2.500 m² festgeschrieben werden.

Weiterhin sollen die neuen Grundstücksgrenzen zu den Bahnanlagen nach erfolgtem Ausbau der S-Bahngleise durch die Bebauungsplanänderung nachvollzogen und die überbaubaren Flächen der Grundstücke angeglichen werden.
61.1 1
Hannover / 17.05.2004