Drucksache Nr. 1164/2018:
Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung - Neues Finanzierungsmodell für Ganztagsgrundschulen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1164/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss
  • Organisations- und Personalausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Gleichstellungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Organisations- und Personalausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1164/2018
1
 

Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung - Neues Finanzierungsmodell für Ganztagsgrundschulen

Antrag,


zu beschließen
1. mit Beginn des Schuljahres 2019/20 die städtische Finanzierung von Ganztagsgrundschulen entsprechend der Anlage 1 anzupassen,
2. im Vorgriff auf die Anpassung der städtischen Finanzierung von Ganztagsgrundschulen den Zuwendungsbetrag für den Ganztag einmalig um 5% für das Schuljahr 2018/19 zu erhöhen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Ganztagsangebot in den Grundschulen richtet sich generell an beide Geschlechter. Sowohl der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschulen, als auch die Qualitätsentwicklung von Bildungsangeboten in Ganztagsschulen sind Möglichkeiten zur Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit von Kindern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24304
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 15.973.034,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -15.973.034,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -15.973.034,00 €
Zu den Kosten:

Die ausgewiesenen Aufwendungen in der Kostentabelle beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2019.

Auf Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009 und Nr. 2120/2013 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote anteilig aus städtischen Mitteln finanziert werden.
Als Zuwendung wird seitens der Stadt ein Betrag in Höhe von 1.935 € pro Jahr und durchschnittlicher Teilnahme der Kinder am Ganztag gewährt. Durch diesen Pauschalbetrag 1.935,00 € müssen vom Träger die Kosten für das Betreuungspersonal, die externen AG-Anbieter, die Koordination/Leitung, die Material-/Sachkosten und sieben Wochen Ferienbetreuung gedeckt werden.

Den Ganztagsschulen werden zur Durchführung des Ganztagsschulbetriebs vom Land Niedersachsen Finanzmittel für Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Diese können in Form von Stunden für Lehrkräfte oder in Form von kapitalisierten Lehrerstunden eingesetzt werden. Die kapitalisierten Mittel können für die Vergütung pädagogischer Mitarbeiter*Innen genutzt oder an den Ganztagskooperationspartner übertragen werden. Letzterer finanziert daraus Betreuungs- und/oder AG-Angebote.

Die Personalaufwendungen für pädagogische Fachkräfte sind in den letzten Jahren gestiegen. Das bisherige Finanzierungsmodell für Ganztagsmittel berücksichtigt keine tariflichen Anpassungen für den Personalaufwand. Die Erhöhung des Zuwendungsbetrags für den Ganztag einmalig um 5% für das Schuljahr 2018/19 soll für die Finanzierung von tarifvertraglichen Abschlüssen verwendet werden.
1. Finanzielle Auswirkung im Haushaltsjahr 2018

Für das Haushaltsjahr 2018 würde sich der Pauschalbetrag von 1.935 € pro Jahr und durchschnittlicher Teilnahme der Kinder am Ganztag ab August 2018 um 5% erhöhen. Demnach berechnet sich der Finanzmittelbedarf für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt:

Ausgehend von der aktuellen durchschnittlichen Teilnahme von SchülerInnen am Ganztag wurden folgende Faktoren bei der Ermittlung des Mittelbedarfs berücksichtigt:
  • jährliche 7%ige Steigerung der durchschnittlichen Teilnahme im Ganztag*
  • zwei neue Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2018/19 (GS Kardinal-Galen-Schule, GS Pestalozzischule)
  • Erhöhung des Zuwendungsbetrags für den Ganztag im Schuljahr 2018/19 einmalig um 5% auf 2.032,00 €.

bisheriges Finanzierungsmodell (Januar 2018 bis Juli 2018) 6.329.819 €**
bisheriges Finanzierungsmodell (August 2018 bis Dezember 2018) 6.174.430 €
zzgl. 5%ige Erhöhung einmalig__(August 2018 bis Dezember 2018) __ 292.977 €
Summe 12.797.226 €

* Durchschnittswert der Steigerung in den letzten Schuljahren
** Der Betrag wurde auf Grundlage von Zuwendungsbescheiden den Trägern bereits bewilligt.

Der Mehrbedarf i. H. v. 292.977 € durch eine 5%ige einmailge Erhöhung der Ganztagsmittel kann im Haushaltsjahr 2018 aus vorhandenen Haushaltsmitteln des Teilhaushalts 40 gedeckt werden.
2. Finanzielle Auswirkung im Haushaltsjahr 2019

Der in der Kostentabelle ausgewiesene Betrag für Transferaufwendungen i. H. v. 15.973.034 € bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2019 und weist den Gesamtaufwand an Ganztagsmitteln aus. Ausgehend von der aktuellen durchschnittlichen Teilnahme von SchülerInnen am Ganztag wurden die gleichen Faktoren wie für das Jahr 2018 zzgl. der IGS Roderbruch (Primarbereich) ab 01.02.2019 bei der Ermittlung des Mittelbedarfs berücksichtigt:

Mit der Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells zum Schuljahr 2019/20 berechnet sich der Mittelbedarf für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt:

bisheriges Finanzierungsmodell (Januar 2019 bis Juli 2019) 7.493.933 €
zzgl. 5%ige Erhöhung einmalig (Januar 2019 bis Juli 2019) 379.068 €
neues Finanzierungsmodell____ (August 2019 bis Dezember 2019)__8.100.033 €
Summe 15.973.034 €
3. Finanzielle Auswirkung im Haushaltsjahr 2020

Erst ab dem Haushaltsjahr 2020 wirkt sich das neue Finanzierungsmodell mit einer Gesamtsumme von 20.675.468 € in voller Höhe aus. Berücksichtigt sind dabei zwei weitere neue Ganztagsgrundschulen, sowie die jährliche 7%ige Steigerung der durchschnittlichen Teilnahme im Ganztag.
4. Entwicklung der Aufwendungen für Ganztagsmittel (im Teilhaushalt 40)

Die Haushaltsansätze für Ganztagsmittel stellen sich für die Jahre 2016 bis 2020 wie folgt dar:

Haushaltsjahr 2016 7.297.243 €
Haushaltsjahr 2017 10.701.728 €
Haushaltsjahr 2018 12.797.226 €
Haushaltsjahr 2019* 15.973.034 € (aktuelle Finanzierung 13,86 Mio. €)
Haushaltsjahr 2020 20.675.469 € (aktuelle Finanzierung 15,82 Mio. €)

*Start des neuen Finanzierungsmodells ab August 2019

Begründung des Antrages


Ausgangslage

Derzeit wird die Grundschulkinderbetreuung in der Landeshauptstadt Hannover durch den Ganztag in Grundschulen, durch die Horte, die schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen (SBM) und die innovativen Modellprojekte (Inno) sichergestellt.

Mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept HSK IX+ (DS 1810/2015) und dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS 2569/2015) beauftragte der Rat die Verwaltung unter anderem, ein mittel- und langfristiges Konzept zum Ausbau der Ganztagsgrundschule und zur Sicherung einer qualitativen Grundschulkinderbetreuung zu entwickeln.

Die Bildung und Betreuung für Grundschulkinder soll
  • qualitätsvoll
  • verlässlich
  • stadtteilorientiert
  • bedarfsgerecht sein.

Dabei werden die räumlichen, personellen und finanziellen Auswirkungen auf die zurzeit bestehenden Angebote (Horte, SBM, Inno) geprüft und in enger Abstimmung, Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Kooperationspartnern, Stadtelternrat, Stadtschülerrat und Politik ein Rahmenkonzept zur Zusammenführung von bestehenden Angeboten am Standort Grundschule erarbeitet. Ziel ist dabei auch, die frei werdenden räumlichen Ressourcen in erster Linie zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsgrundschulen zu nutzen.
Die Zusammenführung der Parallelsysteme soll außerdem mit einer Steigerung der Qualität an Ganztagsgrundschulen einhergehen. Somit wird eine verlässliche und bedarfsgerechte Betreuung der Grundschulkinder sichergestellt und die Akzeptanz der Ganztagsgrundschulen kontinuierlich erhöht.

Als vordringliche Maßnahmen für eine qualitative Verbesserung der Grundschulkinderbetreuung wurden mit der Informationsdrucksache „Zwischenbericht zur Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung“ (I-DS 0881-2017) u. a. folgende inhaltliche Schwerpunkte benannt:
  • Die Notwendigkeit von fachlich gut qualifizierten und kontinuierlich anwesenden Bezugspersonen im Ganztag.
  • Finanziell auskömmliche, nicht geteilte und dauerhafte Arbeitsverhältnisse in der Ganztagsschule sind notwendig, um dauerhaft qualifiziertes Personal halten zu können. Dies entspricht den Arbeitsverhältnissen in den Horten.
  • Zeiträume für einen regelmäßigen Austausch der am Ganztag beteiligten Akteure.
  • Den Ganztagsgrundschulen, bzw. dem Kooperationspartner werden jährlich Mittel für Spiel- und Bastel- sowie Verbrauchsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Bedarfe richten sich an den Standards der Horte aus.

Qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsgrundschulen

Für die weitere Qualtitätsentwicklung an den Ganztagsgrundschulen sind folgende Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen vorgesehen:
  • In den Ganztagsgrundschulen soll künftig ein Betreuungsschlüssel von 2:25 angewandt werden.
  • Die pädagogisch qualifizierten Fachkräfte werden analog § 4 Abs. 2 und 3 Kindertagesstättengesetz als Tandem mit einer Erst- und einer Zweitkraft eingesetzt.
  • Den pädagogischen Fachkräften stehen Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Angebote, der Teilnahme an Fortbildungen, schulischen Gremien und Dienstbesprechungen, Elternbildungsarbeit und dem situativen Austausch mit Lehrkräften zur Verfügung.
  • Um eine Vertretung beim pädagogischen Fachpersonal sicherzustellen, werden 16% zusätzliche Stunden für den Einsatz von Vertretungskräften bereitgestellt.
  • Für eine qualitative Steigerung und Verbesserung der Ausstattung mit Verbrauchsmaterialien wird die Höhe der Sachaufwendungen für die Ganztagsgrundschulen erhöht.
  • Für eine bedarfsgerechtere Betreuung in den Ferien wird diese von sieben auf neun Wochen im Schuljahr erhöht.

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der vorgesehenen Stärkung der pädagogischen Betreuung neben Zeitkontingenten für notwendige Abstimmungsprozesse, auch positive Auswirkungen auf die pädagogischen Handlungskonzepte der Ganztagsgrundschulen einhergehen. Gleichzeitig werden die individuellen Lebens- und Lernsituationen der Kinder in einem noch stärkeren Maß berücksichtigt als bisher.

Die Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells wird nach Einschätzung der Verwaltung auch großen Zuspruch bei den Eltern finden, sodass eine weitere Nachfrage bei den Anmeldungen für den Ganztag zu erwarten ist.

Diese qualtitative Weiterentwicklung der Grundschulkinderbetreuung im Sinne der o. g. Themen bedingt eine Anpassung der bisherigen Finanzierung für die Ganztagsgrundschulen.

Neues Finanzierungsmodell

Mit der Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells wie in Anlage 1 dargestellt werden sich die städtischen Mittel ab dem Schuljahr 2019/20 erhöhen.
Wird aktuell je durchschnittlicher Teilnahme der Kinder pro Jahr ein Betrag in Höhe von 1.935 € zugrundegelegt, so ergibt sich im Schuljahr 2019/20 durch das neue Finanzierungsmodell ein durchschnittlicher Betrag von 2.531 €.

Am Beispiel einer durchschnittlichen Teilnahme von 150 Kindern steigt die Zuwendungshöhe um 103.753 € auf 394.003 € pro Schuljahr. Vorausgesetzt das eine Früh- und Spätbetreuung, sowie eine Betreuung in den Ferien angeboten wird, setzt sich dieser Betrag wie folgt zusammen:
päd. Betreuungspersonal inkl. Vertretung 276.228 €
Ganztagsleitung 108.866 €
Verwaltungskostenpauschale 19.254 €
Früh- und Spätbetreuung 19.844 €
Sachkosten 10.500 €
Ferienbetreuung 52.819 €
abzgl. Landesmittel* in Höhe von - 93.510 €
= 394.001 €
*Die Höhe der Landesmittel ermittelt sich anhand der Vorgabe des vom Niedersächsischen Kultusministeriums vorgegebenen Berechnungsmodells für Ganztagsmittel gemäß Runderlass des MK vom 01.08.2014; Ziffer 4. Mit der Finanzierung der Ganztagsschulen durch das Land verringern sich die zu leistenden Aufwendungen der Kommunen für den Ganztag entsprechend.

Im Haushaltsjahr 2019 werden 40 Ganztagsgrundschulen auf Grundlage des städtischen Finanzierungsmodells aus dem Teilhaushalt Schule finanziert. Die Grundschulen Albert-Schweitzer-Schule, Fridtjof-Nansen-Schule und Grundschule Hägewiesen werden aus dem Teilhaushalt Jugend und Familie finanziert, da es sich hier um eine städtische Kooperationspartnerschaft handelt.

Die Grundlagen des neuen Finanzierungsmodells wurden mit den Kooperationspartnern des Ganztags und den Schulleitungen abgestimmt.
Nach entsprechender Beschlussfassung erfolgt in einem nächsten Schritt die Abstimmung mit den Trägern hinsichltich der inhaltlichen und verfahrenstechnischen Ausführungsbestimmungen wie z. B. Antragsverfahren, Zuwendungsbescheid und Verwendungsnachweisen.

Zum Erbringen des Haushaltssicherungsbeitrages konnten im Rahmen der bedarfsgerechten Umwandlung von Hortplätzen bereits konsumtive Mittel erwirtschaftet werden. Aufgrund sinkendem Nachfrageverhalten nach Hortplätzen wurden, in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Trägern der Einrichtungen, die Umwandlungs- oder Auflösungskonzepte entwickelt. In jedem Einzelfall wurde den zuständigen politischen Gremien eine Beschlussdrucksache vorgelegt.
In den Jahren 2016 und 2017 konnten insgesamt 828.000 € an jährlichem Aufwand eingespart werden. In diesem Zeitraum wurden 19 Hortgruppen mit 226 Hortplätzen umgewandelt. Die Umwandlung ermöglichte die Schaffung von 82 Krippenplätze und 102 Kindergartenplätze. Diese Plätze tragen in wesentlichem Maße zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in den Stadtteilen bei.
Für die Jahre 2018 und 2019 sind weiterhin Umwandlungen bzw. Auflösungen in enger Abstimmung mit den Trägern in Planung. In insgesamt 9 Hortgruppen, mit 202 Hortplätzen können dadurch 75 Krippenplätze und 22 Kindergartenplätze neu geschaffen werden. Der jährliche finanzielle Aufwand für diese Hortplätze, der eingespart werden kann, beträgt 808.000 €.
Die Gesamtsumme der bereits beschlossenen sowie der geplanten Maßnahmen umfassen einen jährlichen reduzierten Aufwand in Höhe von insgesamt 1.636.000 €.

Weitere Handlungsschritte zur Umsetzung des Ratsauftrages "Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung" aus dem Haushaltssicherungskonzept IX wird die Verwaltung den politischen Gremien in einer gesonderten Beschlussdrucksache vorlegen.
40.12 
Hannover / 14.05.2018