Drucksache Nr. 1162/2010:
Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen und Kleine Kindertagesstätten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1162/2010
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Änderung der Förderrichtlinie für Elterninitiativen und Kleine Kindertagesstätten

Antrag,

zu beschließen, dass die Richtlinie zur Förderung von Kindertagesstätten in Trägerschaft von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten folgendermaßen verändert wird:

1. die Ziffer 13 wird dahingehend ergänzt, dass ab Januar 2011 Einrichtungen mit drei und mehr Gruppen eine monatliche Mietpauschale pro Gruppe von bis zu 1.300 € erhalten können und

2. die Ziffer 7.4.1 wird um folgenden Passus erweitert: "Bei Einrichtungen mit mindestens vier Gruppen werden, wenn eine der Gruppen eine ganztägige Betreuung anbietet, für die Leitungsfreistellung weitere 10 Stunden auf Basis der Pauschale für die Erstkraft bewilligt. Maximal werden 38,5 Stunden für die Leitungsfreistellung einer Einrichtung gewährt."

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die erweiterte Finanzierung wird der Bestand der Einrichtungen nachhaltig gesichert. Die Plätze in den geförderten Einrichtungen tragen zur Bedarfsdeckung bei der Betreuung von Kindern bei und erleichtern Familien damit die Vereinbarkeit mit dem Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen283.200,00 €4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt283.200,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-283.200,00 € 
Es handelt sich um die maximale Summe für die bestehenden Einrichtungen. Da die Mietzahlung nur in der tatsächlich anfallenden Höhe bis zum gedeckelten Betrag übernommen wird, reduziert sich der Betrag noch.

Begründung des Antrages

Die bestehende Förderrichtlinie bezog sich in der Umsetzung vorrangig auf Elternvereine, die kleine Einrichtungen von maximal zwei Gruppen betreiben. In der letzten Zeit, verstärkt durch das Ausbauprogramm für die Krippenkinder der Landeshauptstadt Hannover, werden auch größere Einrichtungen gefördert.

Nur dieses Förderungssystem sieht die Übernahme einer Miete vor. Deshalb werden auch große gemeinnützige Träger, wie z.B. das Christliche Jugenddorfwerk Hannover, die Johanniter-Unfallhilfe und das Stephansstift, nach dieser Richtlinie gefördert.
Aufgrund ihrer Struktur ist es diesen Trägern, ebenso wie den Waldorf-Kindertagesstätten und einzelnen Elternvereinen, möglich, auch größere Einrichtungen zu betreiben.

Zu 1.
Aufgrund der räumlichen Mindeststandards des Nds. KiTaG wird ab der dritten Gruppe in einer Einrichtung ein zusätzlicher Mehrzweckraum erforderlich. Ebenso fallen größere Verkehrsflächen sowie mehr Raumbedarfe für Personalräume, WC-Bereiche und Abstellräume an. Das städtische Raumprogramm für Neubauten sieht bei der Steigerung von einer zwei- zu einer dreigruppigen Einrichtung einen erhöhten Platzbedarf von ca. 170 qm vor, wobei der eigentliche Gruppenraum mit Kleingruppenraum nur knapp 70 qm ausmacht.

Darüber hinaus müssen größere Außenbereiche vorgehalten und damit angemietet werden: pro Krippengruppe erhöht sich der Bedarf um 180 qm und pro Kindergartengruppe um 300 qm. Hierdurch steigt die Gesamtmiete ebenfalls an.

Für jede Gruppe erhält ein Träger bisher 865 € maximal im Monat. Durch den gestiegenen Platzbedarf ab der dritten Gruppe erhöht sich aber nicht der Preis pro qm, aufgrund des Mehrbedarfs an Fläche steigt vielmehr der Gesamtbetrag der monatlichen Miete.

Die Verwaltung schlägt daher eine Erhöhung auf maximal 1.300 € pro Gruppe und Monat vor. Dies entspricht der bisherigen Einzelfallregelung für die Sportkindertagesstätte in Bothfeld. Diese hatte trotz eines günstigen Mietpreises pro qm durch die Größe der Einrichtung (5 Gruppen) ein Finanzierungsproblem (DS 0157/2010).

Die Neuregelung für die betroffenen 12 Einrichtungen mit 40 Gruppen soll ab 01.01.2011 greifen, damit entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden können.

Zu 2.
Im Nds.KiTaG ist im § 5 Abs. 1 festgelegt, dass bei Einrichtungen mit mindestens vier Gruppen von denen mindestens eine Gruppe ganztags betreut wird, zusätzlich 10 Stunden Leitungsfreistellung gefordert werden. Maximal erfolgt die Freistellung in Höhe der tariflich festgelegten Arbeitszeit. Hat der Träger keinen eigenen Tarifvertrag, findet die tarifliche Arbeitszeit des TVöD Anwendung.

Die städtische Finanzierung basiert immer auf den Mindeststandards des Landes. Da die Finanzierung bisher nur die reguläre Freistellung von 5 Stunden pro Gruppe vorsieht, soll hier den Anforderungen für Einrichtungen ab vier Gruppen Rechnung getragen werden. Es handelt sich hierbei um gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind.
Landesförderung für das pädagogische Personal wird für die erhöhte Freistellung gewährt und bei der städtischen Förderung in Abzug gebracht.

Die Regelung soll ab August 2010 in die Förderrichtlinie aufgenommen werden. Sie betrifft aktuell sechs Einrichtungen.
51.41 
Hannover / 19.05.2010