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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1875 - Wohnen Am Sauerwinkel / Südstrücken -
Einleitungsbeschluss
Antrag,
die Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1875 entsprechend des Antrags vom 12.03.2019 (Anlage 2) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Auf dem Grundstück Südstrücken 37 A befindet sich derzeit eine Garagenanlage und eine zahnärztliche Praxis. Die IGC Immobilien & Grundbesitz Consult Verwaltungs GmbH beabsichtigt eine südliche Teilfläche des Grundstücks von ca. 1.020 m² zu erwerben und die darauf befindlichen baulichen Garagenanlagen zu beseitigen. Ein entsprechender Kaufvertrag mit einer Überlassungserklärung wurde am 20. März 2018 geschlossen.
Mit dem Antrag vom 12.03.2019 wird die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB beantragt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes mit ca. 13 Wohnungen und ebenerdigen Parkplätzen schaffen.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zu folgen.
61.12
Hannover / 30.04.2019