Drucksache Nr. 1161/2015:
Umwandlung der betrieblichen Gruppe der Kita "TiGa-Park" in eine öffentlich geförderte altersübergreifende Kindergartengruppe

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1161/2015
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Umwandlung der betrieblichen Gruppe der Kita "TiGa-Park" in eine öffentlich geförderte altersübergreifende Kindergartengruppe

Antrag,

zu beschließen,
der Umwandlung der betrieblichen altersübergreifenden Gruppe der Kita "TiGa-Park", Hardenbergstr. 3, 30169 Hannover in eine öffentlich geförderte altersübergreifende Gruppe mit 25 Plätzen in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und

dem Verein "TiGa-Park" e.V. als Träger der Einrichtung für dieses Betreuungsangebot ab dem 01.08.2015, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinie über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätte richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 62.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -62.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -62.000,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger.- Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In der Kindertagesstätte "TiGa-Park" besteht ein Betreuungsangebot für Krippen- Kindergarten- und Hortkinder. Insgesamt werden in vier Gruppen 84 Kinder betreut. Eine dieser Gruppen ist eine altersübergreifende Kindergartengruppe (AÜG) mit 25 Plätzen (1-6 Jahre), die vorrangig Betriebsplätze vorhält.
Seitens der Stadt wird für diese AÜG zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Förderung der Kinder mit erstem Wohnsitz in Hannover in Höhe von 150,-€ pro Kind/Monat nach den "Förderrichtlinien über die Finanzierung von Betriebskindertagesstätten " gewährt.
Der Träger hat deutlich gemacht, dass diese Betriebsplätze nicht mehr entsprechend nachgefragt werden. Der Bedarf an öffentlichen Plätzen im Einzugsbereich der Kita ist hingegen gestiegen, so dass eine Umwandlung dieser Gruppe vom Träger beantragt wurde. Die Nachfragen werden über das FamilienServiceBüro bestätigt.
Darüber hinaus soll bei der Umwandlung auch dem Thema - Kindertagesstättenplätze für Schaustellerkinder - nachgekommen werden. Im Rahmen dessen wird ein Kontingent von zwei Plätzen in der beschriebenen Gruppe "freigehalten" und unabhängig von der Belegung dieser Plätze finanziert. So können bei Anfragen von Schaustellerfamilien Betreuungsangebote unterbreitet werden. Dieses Verfahren sollte einen Erprobungszeitraum von zwei Kindergartenjahren umfassen.
Grundsätzlich sollte die Gruppe mit max. 25 Plätzen belegt sein. Dementsprechend ist die Finanzierung veranschlagt.
Durch die Gesamtstruktur der Kindertagesstätte wird einem bedarfsgerechten Angebot im Stadtbezirk nachgekommen und Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert.

Die Mittel für die Umwandlung der Gruppe zum 01.08.2015 stehen beim Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Eine entsprechend geänderte Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten - beantragt.
51.42 
Hannover / 27.05.2015