Drucksache Nr. 1160/2015:
Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Dreifaltigkeit, Holscherstraße 17 im Stadtteil Oststadt

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1160/2015
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Einrichtung einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Dreifaltigkeit, Holscherstraße 17 im Stadtteil Oststadt

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Dreifaltigkeit, Holscherstraße 17, 30161 Hannover mit 24 Plätzen (Ganztagsbetreuung) in eine Kindergartengruppe mit einer Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und
  • dem ev.-luth. Stadtkirchenverband ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.08.2015, laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/1197 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2"- zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in der Kindertagesstätte richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei den Planungen von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

In der Kindertagesstätte Dreifaltigkeit werden in zwei Kindergartengruppen insgesamt 34 Kinder betreut.
Ein bereits in der Einrichtung betreutes Kind benötigt ab dem 01.08.2015 einen integrativen Kindergartenplatz. Der Träger hat aus diesem Grund die Durchführung einer Einzelintegration in einer Kindergartengruppen beantragt, damit auch das Kind weiterhin in der vertrauten Umgebung betreut und gefördert werden kann. Sowohl die Eltern als auch das Kita-Team befürworten die weitere Betreuung des Kindes - pädagogische Gründe sprechen ebenfalls dafür.
Neben anderen Rahmenbedingungen wie der Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft mit einem Stundenkontingent von 10 Stunden für die Einzelintegration, ist für deren Dauer die Kindergartengruppe auf 20 Plätze abzusenken.
Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten - beantragt werden.
51.42 
Hannover / 15.04.2015