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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2018 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. Den Jahresabschluss 2018 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2018
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2018
A3 Anhang 2018
A4 Anlagenspiegel 2018
A5 Nebenrechnung 2018 über den Unterschied zwischen der
Abschreibung nach Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungs-
werten
A6 Lagebericht 2018
beschließen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner
Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von
22.083.596,75 € wie folgt zu
verwenden:
Gewinnvortrag im JA 2017 aus Vorjahren | 21.000.000,00 € |
Jahresüberschuss 2017 | 1.083.596,75 € |
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2017 | - 5.770.547,15 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2017 | - 5.613.049,60 € |
ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 10.700.000,00 € |
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Jahresüberschuss 2018 | 6.689.646,09 € |
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Bilanzgewinn 2018 | 17.389.646,09 € |
a) 5.613.031,23 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der
Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 5.776.614,86 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon 242.107,00 €
für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten
Unterschiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
c) 6.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, Hannover, erteilte am 02.04.2019 gemäß Prüfungsbericht einen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweisen auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 11.04.2019 nach § 34 Absatz 1 Nds. EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 ohne Beanstandungen oder Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Betriebsleitung erhielt eine Kopie des Schreibens.
Nach § 58 Absatz 1 Nr. 10a NKomVG i. V. m. § 35 Nds. EigBetrVO beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 30.04.2019