Anfrage Nr. 1154/2014:
Anfrage der CDU-Fraktion zu prekären Beschäftigungsverhältnissen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu prekären Beschäftigungsverhältnissen

Die von der CDU-Fraktion an die Verwaltung gerichtete Anfrage zum Thema „Aufstocker in der Stadtverwaltung“ wurde in der Ratsversammlung am 24. April 2014 in ungenügender Art und Weise beantwortet. Obwohl eine Fraktion des Rates der Landeshauptstadt Hannover eine Anfrage stellte, war es der Verwaltung nicht möglich, mit der notwendigen Sorgfalt die Antwort zu recherchieren. Die Verwaltung war zu diesem Thema uninformiert und nicht sprechfähig. Nach eigenen kurzfristigen Recherchen stellte sich jedoch – entgegen der Antwort der Verwaltung heraus – dass es nicht wenige Fälle von „Aufstockern“ in der Landeshauptstadt Hannover gibt.

Im Fall der Stadt Frankfurt war es völlig unkompliziert, mit dem Gesamtpersonalrat die Thematik zu besprechen. Der Versuch ein Gespräch mit dem Gesamtpersonalrat in Hannover zu diesem Sacherhalt zu führen, sollte ein ebenso Leichtes sein.

Prekäre Arbeitsverhältnisse sorgen für hohe gesellschaftliche Kosten, beispielsweise durch den Ausfall von Einkommenssteuer sowie von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover sollte nicht zuletzt aus diesem Grund ein berechtigtes Interesse daran haben, einen Überblick über die Zahl der so genannten „Aufstocker“ zu bekommen sowie Alternativen zu diesen Beschäftigungsverhältnissen aufzuzeigen.

Die CDU-Ratsfraktion geht davon aus, dass diese Form der Beschäftigung weder dem Bild eines sozial möglichst gerecht agierenden Arbeitgebers entspricht, noch seitens der Stadt in dieser Weise gewollt ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Schritte unternimmt die Landeshauptstadt Hannover um einen Wissensstand über die Zahl von prekär Beschäftigten im eigenen Einflussbereich zu erhalten?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit (zur Erhebung gesicherter Daten), eine anonymisierte Umfrage, unter Beteiligung des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Hannover, unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung durchzuführen?
3. Hat die Landeshauptstadt Hannover einmal den Versuch unternommen, die mögliche Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Form festzustellen, dass man die in Frage kommenden Personenkreise (beispielsweise Küchenkräfte oder Reinigungspersonal), die möglicherweise bezugsberechtigt sind, in einer Worst-Case Betrachtung ermittelt?

Jens Seidel
Vorsitzender