Drucksache Nr. 1153/2012:
Masterplan 100 % Klimaschutz 2050

Inhalt der Drucksache:

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1153/2012
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Masterplan 100 % Klimaschutz 2050

Antrag,

Der Rat möge beschließen,

1) für die Erarbeitung des „Masterplan 100 % Klimaschutz 2050" als Ziel vorzugeben, bis spätestens 2050 gegenüber 1990
· die Treibhausgas-Emissionen um 95 %
· und den Endenergiebedarf um 50 % zu senken.
2) Die Verwaltung wird aufgefordert, ein geeignetes Controlling-System und ein institutionalisiertes Managementsystem zur Begleitung des „Masterplan 100 % Klimaschutz"-Prozesses zu erarbeiten und umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei allen kommunikativen Maßnahmen und bei der Öffentlichkeitsarbeit werden soweit wie möglich Gender-Aspekte berücksichtigt. Da die Erstellung des Masterplans und Umsetzung der Maßnahmen auch durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt, werden die Beteiligten zielgruppenorientiert angesprochen.

Kostentabelle

Die Projektkosten für die Erarbeitung des Masterplans betragen für den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt über 4 Jahre insgesamt 592.000 €. Davon werden 80 % durch das Bundesministerium für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Die verbleibenden 20 % in Höhe von 29.600 €/Jahr werden durch das Sachkonto 443 10 800 Produkt 56101 gedeckt.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 0524/2011 wurde am 21. April 2011 folgendes beschlossen:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) an der Ausschreibung für das Förderprogramm zur Erstellung eines „Masterplan 100 % Klimaschutz“ zu beteiligen.“

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover hat daraufhin fristgerecht gemeinsam mit der Region Hannover am 22. Dezember 2011 einen entsprechenden Projektantrag eingereicht. Der Bewilligungsbescheid ging am 07.05.2012 bei Stadt und Region ein. Das Projekt startet am 01. Juni 2012 und endet am 31. Mai 2016. Die Verwaltung wird im Herbst 2012 detaillierter in den Fachausschüssen berichten.
Im Förderbescheid hat das BMU als eine Voraussetzung der Förderung festgelegt, dass die geförderten Kommunen den obigen Beschluss über die Ziele und die Umsetzungsstrategien fassen. Die beiden zu beschließenden Ziele ergeben sich daraus, dass das BMU, auf bundesweite Studien gestützt, eine Reduktion des Endenergieverbrauchs von 50 % als realistisch einschätzt. Um die Klimaneutralität herzustellen, soll für den dann noch verbleibenden Energiebedarf für Strom, Wärme und Verkehr eine 100%ige Versorgung durch erneuerbare Energien erfolgen. Das BMU geht aber davon aus, dass es unvermeidbare Emissionen geben wird z.B. aus der Landwirtschaft, Zementfabriken etc. Daher ist es Ziel, die Treibhausgas-Emissionen „nur“ um 95 % zu reduzieren und nicht um 100 %

Den Gremien der Region wird ein ähnlich lautender Beschlussantrag vorgelegt.
67.1 
Hannover / 15.05.2012