Drucksache Nr. 1151/2021:
Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Quartiersfonds in den städtischen Sanierungsgebieten

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Hainholz
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Oberricklingen Nord-Ost
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Sahlkamp-Mitte
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Stöcken
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1151/2021
1
 

Förderrichtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Quartiersfonds in den städtischen Sanierungsgebieten

Antrag,

zu beschließen, dass die beigefügte Förderrichtlinie in Kraft tritt

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das zentrale Anliegen des Quartiersfonds in den Sanierungsgebieten der Landeshauptstadt Hannover ist die Förderung von Projekten, die das Zusammenleben im Stadtteil durch Stärkung der Selbsthilfe, demokratischer Teilhabe oder Selbstorganisation fördern, insbesondere soziale, kulturelle, sportliche, integrative, inklusive, präventive, umweltfördernde, gesundheitliche, bildungspolitische und jugendpolitische Vorhaben. Die Projekte des Quartiersfonds sind nicht geschlechtsspezifisch und steht allen Bewohnenden der Sanierungsgebiete offen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 5110600
Quartiersfonds
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 150.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -150.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -150.000,00 €
Diese Gesamtaufwendungen verteilen sich auf aktuell 6 Sanierungsgebiete.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Aufstellung des kommunalen Haushaltsplans hat der Rat seit dem Jahr 2000 beschlossen, Quartiersfonds in den Sanierungsgebieten als Ausgabeermächtigung für Zuwendungen zur Unterstützung niedrigschwelliger Projekte und kleiner Initiativen vor Ort einzuführen. Die Quartiersfonds stehen seitdem jedem Sanierungsgebiet mit einem Haushaltsansatz von jeweils 25.000,00 Euro jährlich zur Verfügung.

Die Bewilligung der Anträge auf Gewährung von Mitteln aus den Quartiersfonds erfolgt per Verwaltungsakt. Gleichwohl ist gemäß Ratsauftrag analog zu § 44 Abs. 7 GO Rat von den jeweiligen Sanierungskommissionen hierzu ein Votum einzuholen. Hierfür wurden in der Vergangenheit für die einzelnen Sanierungsgebiete jeweils entsprechende Vergaberichtlinien erarbeitet und von den jeweiligen Sanierungskommissionen beschlossen. Die bisherigen Richtlinien sind daher nicht einheitlich.

Die Förderrichtlinie über den Quartiersfonds (Anlage 1) dient der rechtlichen Absicherung des Quartiersfonds sowie der Vereinheitlichung der Regelungen. Mit der Vereinheitlichung wird eine Gleichbehandlung der Sanierungsgebiete und zugleich eine höhere Transparenz der Regelungen erreicht. Auf Grundlage des einheitlichen Rahmens können sich die Mitglieder der jeweiligen Sanierungskommissionen über die Art der Vorbereitung ihrer Empfehlung verständigen.

Zuwendungen sind öffentliche Geldleistungen zur Erfüllung bestimmter Vorhaben, an denen die LHH ein besonderes Interesse hat. Die Förderrichtlinie enthält u. a. das Förderkriterium, dass bei Gewährung von Zuwendungen aus dem Quartiersfonds die jeweiligen vom Rat beschlossenen Sanierungsziele einzuhalten sind. Damit werden die besonderen Interessen der LHH berücksichtigt.

Zwischen Verfügungs- und Quartiersfonds bestehen mehrere Unterschiede. Eine Förderung durch den Verfügungsfonds kann erst für Projekte ab 2.000,00 Euro eingesetzt werden. Der Quartiersfonds steht hingegen für niedrigschwellige Projekte zur Verfügung, die einen Förderrahmen von 2.000,00 Euro nicht überschreiten sollen. Der Verfügungsfonds wird aus Städtebauförderungsmitteln finanziert. Ein Mitteleinsatz aus dem Verfügungsfonds ist für Investitionen, investitionsvorbereitende/ -begleitende Projekte sowie für Maßnahmen gem. § 171 e BauGB möglich. Zusätzlich zu den Sanierungszielen müssen die Projekte den Themenfeldern Intervention, Prävention und Image zugeordnet werden. Der Quartiersfonds ist aus städtischen Mitteln finanziert, die Förderung kann gleichermaßen investiv und konsumtiv für möglichst niedrigschwellige Projekte, die den Sanierungszielen entsprechen, eingesetzt werden. Im Zusammenwirken beider Fonds kommt ein abgestuftes und sich gegenseitig ergänzendes Fördersystem zur Anwendung, um den gestiegenen Anforderungen zur Verbesserung von Teilhabe in den Sanierungsgebieten gerecht werden zu können.
61.41 
Hannover / 17.05.2021