Informationen:
verwandte Drucksachen:
1150/2021 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 26.05.2021: Schul- und Bildungsausschuss: Zur Kenntnis genommen
1150/2021 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Schul- und Bildungsausschuss |
|
|
In dieser Informationsdrucksache werden die aktuellen Stände zu den unten genannten Themen vorgestellt:
I. Umsetzung WLAN in Schulen
Für alle Schulen in der Trägerschaft der LHH wird bis Ende 2022 ein WLAN-Netzwerk eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt in parallelen Schritten. Die Priorisierung erfolgt anhand der baulichen Umsetzbarkeit, um die Schulen schnellstmöglich auszustatten.
Schulen im MEP-Standard
Auf Grundlage der Drucksache 2754/2020 werden Schulen, die im Rahmen eines Neubaus oder einer großen Sanierung eine Netzwerkinfrastruktur im MEP-Standard erhalten oder erhalten haben, in den MEP-Standard überführt.
Der MEP-Standard bedeutet eine flächendeckende WLAN-Vernetzung mit einem Breitbandinternetanschluss über eine Glasfaser-Anbindung an das Rechenzentrum der LHH, sowie die Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten (DAG).
Zusätzlich zu den in der MEP-Pilotphase und durch die Drucksache 1000/2020 für den Vollausbau beschlossenen Schulen werden in den Jahren 2021 und 2022 folgende Schulen im MEP-Standard ausgestattet:
Pilotphase MEP bis 2018 | DS 1000/2020 | 2021 | 2022 |
GS Egestorffschule | GS Am Welfenplatz | GS Kronsberg | GS Kastanienhof |
RS Gerhart-Hauptmann- Realschule | GS Otfried-Preußler- Schule | IGS Kronsberg | GS Buchholz- Kleefeld II |
IGS Linden | IGS Leonore- Goldschmidt-Schule | GY Sophienschule | IGS Südstadt |
GY Helene-Lange-Schule | GY Goetheschule | GY Leibnizschule | |
GY Humboldtschule | GY Limmer | GY Lutherschule | |
GY Käthe-Kollwitz-Schule | GY Ricarda-Huch-Schule | GY Schillerschule | |
GY Tellkampf- schule |
Basis-WLAN
Für alle Schulen, die in den Jahren 2021 und 2022 keine Ausstattung im MEP-Standard erhalten, wird ein Basis-WLAN auf Grundlage der bisherigen Netzwerkinfrastruktur aufgebaut.
Hierbei werden Schulen, die nicht über eine Netzwerkverkabelung verfügen, durch Baumaßnahmen ertüchtigt. Diese Baumaßnahmen können aufgrund der Ausschreibungs- und Planungszeiträume erst in 2022 umgesetzt werden.
Für die Schulen, in denen keine oder geringe bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, kann eine Umsetzung des Basis-WLAN planmäßig ab Ende 2021 nach erfolgreicher Ausschreibung der Hardware umgesetzt werden.
Für das Basis-WLAN sind drei Bausteine notwendig:
2. Inhouse-Vernetzung:
Prozentuale vorhandene Ausstattung mit mind. 2 Netzwerkdosen pro Unterrichtsraum | Anzahl Schulen |
80 – 100 % | 23 |
60 – 80 % | 14 |
40 – 60 % | 8 |
20 – 40 % | 15 |
0 – 20 % | 17 |
Schulform | In mindestens 60% der Unterrichtsräume Ausstattung mit 2 Netzwerkdosen | In weniger als 60% der Unterrichtsräume Ausstattung mit 2 Netzwerkdosen |
GS | 25 | 29 |
OBS | 2 | 1 |
RS | 1 | 3 |
IGS | 4 | 3 |
GY | 5 | 1 |
SbpP/FöS | 0 | 3 |
Summe | 37 | 40 |
Eine Ausstattung bzw. Vernetzung mit Funkverstärkern (Repeatern) oder Mesh-Repeatern (vermaschtes Netzwerk) ist als Standard nicht vorgesehen und müsste im Einzelfall geprüft werden, wenn kurzfristig eine WLAN-Vernetzung umgesetzt werden soll. Das technische Problem bei diesen Lösungen ist, dass die Bandbreite sich bei normalen Repeatern pro Gerät halbiert und bei Mesh-Netzwerken der Ausfall eines einzelnen Gerätes zu Störungen im Gesamtkonstrukt führen kann. Der DigitalPakt Schule sieht vor, dass an jedem AccessPoint (Funkantenne) eine Bandbreite von 1 GBit/s zur Verfügung gestellt wird. Dies ist mit Funkverstärkern nur schwer umsetzbar, weshalb der DigitalPakt insbesondere auch die Inhouse-Vernetzung fördert.
Die notwendige Hardware wird aus dem DigitalPakt Schule finanziert.
II. Basisangebot schulen-hannover.de
Das Basisangebot schulen-hannover.de wird von den Schulen immer stärker angenommen. Hierzu finden Fortbildungsangebote des Herstellers der Lernplattform Webweaver, sowie durch das Medienzentrum der Region Hannover statt.
Die Plattform schulen-hannover.de wird anhand der Anforderungen aus der Drucksache 1000/2020, sowie den Rückmeldungen der Schulen kontinuierlich angepasst und verbessert.
Alle Schulen haben für ihre Lehrkräfte und Schüler*innen Zugangsdaten erhalten und können auf Wunsch der Elternvertreter*innen entsprechende Accounts für Eltern mit Funktion in der Elternarbeit einrichten.
Die Ausweitung auf weitere schulorganisatorische Aufgaben befindet sich in der Umsetzung. Eine onlinebasierte Notenverwaltung wird derzeit auf Grundlage der Anforderungen der Schulen ausgeschrieben.
III. Mobiles Lernen
Leihgeräte für Lehrkräfte
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache ist die Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten. Seitens der LHH wurde zum Entwurf eine Stellungnahme erarbeitet, die im Rahmen der Anhörung der KSV vorgetragen wurde.
In der Stellungnahme haben wir u.a. darauf hingewiesen, dass die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen mobilen Endgeräten nur aufgrund der besonderen Pandemiesituation durch die Schulträger erfolgen kann und die grundsätzliche Zuständigkeit der Schulträger hierfür abgelehnt wird.
Für eine Umsetzung müssen dringend noch Zuständigkeiten und Abgrenzungen hinsichtlich der Wartung, des Betriebs, sowie von Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen geklärt werden. Es ist zudem dringend notwendig eine Abgrenzung zwischen dem Anteil des Supports, der in den Schulen selbst geleistet werden muss, als auch den Arbeiten, die die Schulträgerin leisten muss, zu definieren.
Trotz einiger noch zu klärenden Fragen rechnen wir damit, dass die Lehrkräfte ca. ab Ende Juni 2021 mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden können.
IV. Administration / Support für die Schulen
Die LHH stellt den Schulen einen Support für die bereitgestellten digitalen Angebote. Zur Zeit werden sämtliche Supportanfragen durch den Fachbereich Schule wahrgenommen. Das Supportaufkommen aus allen Themenbereichen (schulen-hannover.de, mobiles Lernen, WLAN, Endgeräte) ist sehr groß. Eine Ausschreibung über die Vergabe eines First Level Supports an einen externen Dienstleister ist in der Abstimmung.
Für die von den Schulen selbst betreute Hard- und Software wird von der LHH ein Vertrag mit einem Rahmenvertragspartner abgeschlossen. Zusätzlich steht den Schulen ein EDV-Budget zur Verfügung, aus dem die Schulen eigenverantwortlich handeln können.
Ziel ist es im Rahmen der Übernahme der WLAN-Infrastrukturen bis Ende 2022 auch den EDV-Support zu zentralisieren und die Schulen bestmöglich zu unterstützen.
Durch die vom Land in Aussicht gestellte Förderrichtlinie zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT Ausstattung in Schulen“ soll der Support für die Schulen weiter verbessert werden. Hierbei hat die LHH über die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass diese Zahlungen nicht einmalig erfolgen können. Gleichzeitig muss auch hier dringend eine Abgrenzung zwischen den Administrationsaufgaben der Schule und der Schulträger definiert werden.
V. Sockelbetrag DigitalPakt Schule
Alle Schulen haben auf der Grundlage ihrer jeweiligen pädagogischen Medienbildungskonzepte (MBK) eine Priorisierung für die Verwendung des Sockelbetrages des DigitalPaktes vorgenommen. Durch die Mitarbeiter*innen des Fachbereich Schule wurden mit allen Schulen dazu Gespräche geführt.
Die Prioritäten der Schulen liegen insbesondere auf der Verbesserung der WLAN-Infrastruktur, sowie der Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten.
Die dafür notwendigen Ausschreibungen und Verkabelungen werden durchgeführt. Sobald die Ergebnisse der Ausschreibungen zu den Kosten für Access Points bzw. Digitale Anzeigegeräte vorliegen, kann die Schule letztendlich anhand der Beträge entscheiden, wofür genau der Sockelbetrag eingesetzt werden soll und die entsprechenden Anträge werden zum DigitalPakt gestellt
Wichtig zur Antragstellung im DigitalPakt ist, dass diese erst erfolgen kann, wenn die konkreten Ausschreibungsergebnisse vorliegen und eine konkrete Kostenplanung vorgenommen werden kann.
Für digitale Anzeigegeräte und das WLAN sollen die Ausschreibungsergebnisse bis Herbst vorliegen, sodass die Anträge dann auch gestellt werden können. Auf Grundlage unserer Kostenschätzungen gehen wir derzeit davon aus, dass wir die Bedarfe der Schulen aus den Mitteln des DigitalPakt erfüllen können.
Eine wesentliche Schwierigkeit bei der Installation der digitalen Anzeigegeräte ist, dass die Schulen zur Nutzung der Tafeln dann auch baulich vorbereitete Wände benötigen (Strom und Netzwerkanschlüsse). Diese Kosten werden wir ebenfalls aus den Mitteln des DigitalPakt bestreiten.
Die Maßnahmen werden anschließend umgesetzt und spätestens zum 31.12.2024 abgerechnet. Die Planungen liegen im Zeitplan.