Informationsdrucksache Nr. 1150/2021:
Aktueller Stand Medienentwicklungsplan / DigitalPakt Schule

Inhalt der Drucksache:

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1150/2021
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Aktueller Stand Medienentwicklungsplan / DigitalPakt Schule

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat im vergangenen Jahr mit den Beschlüssen der Drucksachen 1000/2020 und 2754/2020 die Prioritäten für die Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakt Schule festgelegt.

In dieser Informationsdrucksache werden die aktuellen Stände zu den unten genannten Themen vorgestellt:


I. Umsetzung WLAN in Schulen
· Schulen im MEP-Standard
· Basis-WLAN
o Breitband-Internetanbindung
o Inhouse-Vernetzung
o Ausschreibung der Hardware für die WLAN-Vernetzung
II. Basisangebot schulen-hannover.de
III. Mobiles Lernen
· Leihgeräte für Lehrkräfte
IV. Administration / Support für die Schulen
V. Sockelbetrag DigitalPakt Schule

I. Umsetzung WLAN in Schulen

Für alle Schulen in der Trägerschaft der LHH wird bis Ende 2022 ein WLAN-Netzwerk eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt in parallelen Schritten. Die Priorisierung erfolgt anhand der baulichen Umsetzbarkeit, um die Schulen schnellstmöglich auszustatten.

Schulen im MEP-Standard

Auf Grundlage der Drucksache 2754/2020 werden Schulen, die im Rahmen eines Neubaus oder einer großen Sanierung eine Netzwerkinfrastruktur im MEP-Standard erhalten oder erhalten haben, in den MEP-Standard überführt.

Der MEP-Standard bedeutet eine flächendeckende WLAN-Vernetzung mit einem Breitbandinternetanschluss über eine Glasfaser-Anbindung an das Rechenzentrum der LHH, sowie die Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten (DAG).

Zusätzlich zu den in der MEP-Pilotphase und durch die Drucksache 1000/2020 für den Vollausbau beschlossenen Schulen werden in den Jahren 2021 und 2022 folgende Schulen im MEP-Standard ausgestattet:

Pilotphase MEP bis 2018
DS 1000/2020
2021
2022
GS Egestorffschule
GS Am Welfenplatz
GS Kronsberg
GS Kastanienhof
RS Gerhart-Hauptmann-
Realschule
GS Otfried-Preußler-
Schule
IGS Kronsberg
GS Buchholz-
Kleefeld II
IGS Linden
IGS Leonore- Goldschmidt-Schule
GY Sophienschule
IGS Südstadt
GY Helene-Lange-Schule
GY Goetheschule

GY Leibnizschule
GY Humboldtschule
GY Limmer
GY Lutherschule
GY Käthe-Kollwitz-Schule
GY Ricarda-Huch-Schule
GY Schillerschule
GY Tellkampf-
schule

Basis-WLAN

Für alle Schulen, die in den Jahren 2021 und 2022 keine Ausstattung im MEP-Standard erhalten, wird ein Basis-WLAN auf Grundlage der bisherigen Netzwerkinfrastruktur aufgebaut.

Hierbei werden Schulen, die nicht über eine Netzwerkverkabelung verfügen, durch Baumaßnahmen ertüchtigt. Diese Baumaßnahmen können aufgrund der Ausschreibungs- und Planungszeiträume erst in 2022 umgesetzt werden.

Für die Schulen, in denen keine oder geringe bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen, kann eine Umsetzung des Basis-WLAN planmäßig ab Ende 2021 nach erfolgreicher Ausschreibung der Hardware umgesetzt werden.

Für das Basis-WLAN sind drei Bausteine notwendig:


1. Breitband-Internetanbindung:

Die Breitbandanbindung der Schulen wird durch die OE 18.1 Personal und Organisation koordiniert.

Um für alle Schulen eine Bandbreite von 1 GBit/s zu erreichen gibt es drei Varianten:

a) Anschluss über das Glasfasernetz der LHH:
Im Zuge der großen Sanierungen und Neubauten in den Jahren 2021 und 2022 werden 22 Standorte an das Glasfasernetz der LHH angeschlossen.

b) Anschluss über die Breitbandförderung des Bundes (Koordination durch die Region Hannover):
20 Standorte werden über die Breitbandförderung des Bundes versorgt.
c) Anschluss durch einen Telekommunikationsanbieter:
Für 57 Standorte wird ein Telekommunikationsanbieter beauftragt.

Die Region Hannover führt derzeit für die Punkte b) und c) ein Markterkundungsverfahren (MEV) durch, um die Schulen bestmöglich zu versorgen. Im ersten MEV konnte nur die Fa. Vodafone entsprechende Bandbreiten anbieten. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde deutlich, dass andere Anbieter qualitativ hochwertigere Anschlüsse anbieten können.
Die LHH wird nach dem MEV der Region Hannover auf dieser Grundlage eine Beauftragung vornehmen. Ziel ist es, die Schulen schnellstmöglich mit entsprechenden Bandbreiten zu versorgen.

2. Inhouse-Vernetzung:


Für eine WLAN-Vernetzung müssen pro Unterrichtsraum zwei Netzwerkdosen vorhanden sein (1x für den Access Point und 1x für das Schulnetz/digitale Tafel)
Die Bestandsanalyse hat folgende Daten ergeben:

Übersicht nach Ausstattungsgrad:
Prozentuale vorhandene Ausstattung mit mind. 2 Netzwerkdosen pro Unterrichtsraum
Anzahl Schulen
80 – 100 %
23
60 – 80 %
14
40 – 60 %
8
20 – 40 %
15
0 – 20 %
17

Übersicht nach Schulform:
Schulform
In mindestens 60% der Unterrichtsräume Ausstattung mit 2 Netzwerkdosen
In weniger als 60% der Unterrichtsräume Ausstattung mit 2 Netzwerkdosen
GS
25
29
OBS
2
1
RS
1
3
IGS
4
3
GY
5
1
SbpP/FöS
0
3
Summe
37
40
In 37 Schulen sind bereits mindestens 60% der Unterrichtsräume mit zwei Netzwerkdosen ausgestattet. Es sind also nur kleine Baumaßnahmen notwendig.

In 40 Schulen sind weniger als 60% der Räume mit Netzwerkdosen versehen.

Hierfür wird eine Ausschreibung für die Planung und Umsetzung der Netzwerkarbeiten durchgeführt. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich in den Osterferien und Sommerferien 2022 durchgeführt.

Eine Ausstattung bzw. Vernetzung mit Funkverstärkern (Repeatern) oder Mesh-Repeatern (vermaschtes Netzwerk) ist als Standard nicht vorgesehen und müsste im Einzelfall geprüft werden, wenn kurzfristig eine WLAN-Vernetzung umgesetzt werden soll. Das technische Problem bei diesen Lösungen ist, dass die Bandbreite sich bei normalen Repeatern pro Gerät halbiert und bei Mesh-Netzwerken der Ausfall eines einzelnen Gerätes zu Störungen im Gesamtkonstrukt führen kann. Der DigitalPakt Schule sieht vor, dass an jedem AccessPoint (Funkantenne) eine Bandbreite von 1 GBit/s zur Verfügung gestellt wird. Dies ist mit Funkverstärkern nur schwer umsetzbar, weshalb der DigitalPakt insbesondere auch die Inhouse-Vernetzung fördert.

3. Ausschreibung der Hardware für die WLAN-Vernetzung:

Das Ausschreibungsverfahren hat begonnen. Das Ausschreibungsergebnis liegt zur Ausschusssitzung im September 2021 vor. Ziel ist es, Ende des Jahres 2021 mit der Umsetzung zu beginnen.

Die notwendige Hardware wird aus dem DigitalPakt Schule finanziert.

II. Basisangebot schulen-hannover.de

Das Basisangebot schulen-hannover.de wird von den Schulen immer stärker angenommen. Hierzu finden Fortbildungsangebote des Herstellers der Lernplattform Webweaver, sowie durch das Medienzentrum der Region Hannover statt.

Die Plattform schulen-hannover.de wird anhand der Anforderungen aus der Drucksache 1000/2020, sowie den Rückmeldungen der Schulen kontinuierlich angepasst und verbessert.

Alle Schulen haben für ihre Lehrkräfte und Schüler*innen Zugangsdaten erhalten und können auf Wunsch der Elternvertreter*innen entsprechende Accounts für Eltern mit Funktion in der Elternarbeit einrichten.

Die Ausweitung auf weitere schulorganisatorische Aufgaben befindet sich in der Umsetzung. Eine onlinebasierte Notenverwaltung wird derzeit auf Grundlage der Anforderungen der Schulen ausgeschrieben.

III. Mobiles Lernen

Leihgeräte für Lehrkräfte

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache ist die Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten. Seitens der LHH wurde zum Entwurf eine Stellungnahme erarbeitet, die im Rahmen der Anhörung der KSV vorgetragen wurde.

In der Stellungnahme haben wir u.a. darauf hingewiesen, dass die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen mobilen Endgeräten nur aufgrund der besonderen Pandemiesituation durch die Schulträger erfolgen kann und die grundsätzliche Zuständigkeit der Schulträger hierfür abgelehnt wird.

Für eine Umsetzung müssen dringend noch Zuständigkeiten und Abgrenzungen hinsichtlich der Wartung, des Betriebs, sowie von Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen geklärt werden. Es ist zudem dringend notwendig eine Abgrenzung zwischen dem Anteil des Supports, der in den Schulen selbst geleistet werden muss, als auch den Arbeiten, die die Schulträgerin leisten muss, zu definieren.

Trotz einiger noch zu klärenden Fragen rechnen wir damit, dass die Lehrkräfte ca. ab Ende Juni 2021 mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden können.

IV. Administration / Support für die Schulen

Die LHH stellt den Schulen einen Support für die bereitgestellten digitalen Angebote. Zur Zeit werden sämtliche Supportanfragen durch den Fachbereich Schule wahrgenommen. Das Supportaufkommen aus allen Themenbereichen (schulen-hannover.de, mobiles Lernen, WLAN, Endgeräte) ist sehr groß. Eine Ausschreibung über die Vergabe eines First Level Supports an einen externen Dienstleister ist in der Abstimmung.

Für die von den Schulen selbst betreute Hard- und Software wird von der LHH ein Vertrag mit einem Rahmenvertragspartner abgeschlossen. Zusätzlich steht den Schulen ein EDV-Budget zur Verfügung, aus dem die Schulen eigenverantwortlich handeln können.

Ziel ist es im Rahmen der Übernahme der WLAN-Infrastrukturen bis Ende 2022 auch den EDV-Support zu zentralisieren und die Schulen bestmöglich zu unterstützen.

Durch die vom Land in Aussicht gestellte Förderrichtlinie zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT Ausstattung in Schulen“ soll der Support für die Schulen weiter verbessert werden. Hierbei hat die LHH über die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass diese Zahlungen nicht einmalig erfolgen können. Gleichzeitig muss auch hier dringend eine Abgrenzung zwischen den Administrationsaufgaben der Schule und der Schulträger definiert werden.

V. Sockelbetrag DigitalPakt Schule

Alle Schulen haben auf der Grundlage ihrer jeweiligen pädagogischen Medienbildungskonzepte (MBK) eine Priorisierung für die Verwendung des Sockelbetrages des DigitalPaktes vorgenommen. Durch die Mitarbeiter*innen des Fachbereich Schule wurden mit allen Schulen dazu Gespräche geführt.

Die Prioritäten der Schulen liegen insbesondere auf der Verbesserung der WLAN-Infrastruktur, sowie der Ausstattung mit digitalen Anzeigegeräten.

Die dafür notwendigen Ausschreibungen und Verkabelungen werden durchgeführt. Sobald die Ergebnisse der Ausschreibungen zu den Kosten für Access Points bzw. Digitale Anzeigegeräte vorliegen, kann die Schule letztendlich anhand der Beträge entscheiden, wofür genau der Sockelbetrag eingesetzt werden soll und die entsprechenden Anträge werden zum DigitalPakt gestellt

Wichtig zur Antragstellung im DigitalPakt ist, dass diese erst erfolgen kann, wenn die konkreten Ausschreibungsergebnisse vorliegen und eine konkrete Kostenplanung vorgenommen werden kann.

Für digitale Anzeigegeräte und das WLAN sollen die Ausschreibungsergebnisse bis Herbst vorliegen, sodass die Anträge dann auch gestellt werden können. Auf Grundlage unserer Kostenschätzungen gehen wir derzeit davon aus, dass wir die Bedarfe der Schulen aus den Mitteln des DigitalPakt erfüllen können.

Eine wesentliche Schwierigkeit bei der Installation der digitalen Anzeigegeräte ist, dass die Schulen zur Nutzung der Tafeln dann auch baulich vorbereitete Wände benötigen (Strom und Netzwerkanschlüsse). Diese Kosten werden wir ebenfalls aus den Mitteln des DigitalPakt bestreiten.

Die Maßnahmen werden anschließend umgesetzt und spätestens zum 31.12.2024 abgerechnet. Die Planungen liegen im Zeitplan.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplans gibt es keine spezifische Betroffenheit.

Kostentabelle

In dieser Informationsdrucksache werden keine Kosten dargestellt. Diese wurden in den entsprechenden Beschlussdrucksachen vorgelegt.

40.23 
Hannover / 17.05.2021