Informationsdrucksache Nr. 1148/2019:
Information über den Rahmenvertrag zur Errichtung einer Medizinischen Hochschule

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1148/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
 
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1148/2019
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Information über den Rahmenvertrag zur Errichtung einer Medizinischen Hochschule

Im April 2019 hat die Landesregierung entschieden, den geplanten Ersatz- und Erweiterungsbau für die Medizinische Hochschule (MHH) auf bisher städtischen Flächen westlich des Stadtfelddamms zu errichten. Die Landeshauptstadt Hannover und das Land Niedersachsen beabsichtigen, dazu einen Grundstücksübertragungsvertrag abzuschließen. Eine entsprechende Beschlussdrucksache geht zeitgleich mit dieser Informationsdrucksache ins Verfahren und wird in vertraulicher Sitzung behandelt. Mit dieser Informationsdrucksache soll der zu Grunde liegende Sachverhalt dargestellt werden.

Im Jahr 1960 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover (Ds.Nr. 245/60) die Errichtung eines neuen Hauptschwerpunktkrankenhauses, das das Nordstadtkrankenhaus in dieser Funktion ersetzen sollte. Während die Planungen begannen und die Stadt sich um den Erwerb eines als besonders geeigneten Grundstücks im Süden der Stadt bemühte, verkündete die Landesregierung im Juni 1961, dass beschlossen sei, in Hannover eine Medizinische Vollakademie zu errichten, „da sie Hannover …. wegen des gerade in Gang befindlichen Neubaus eines Hauptschwerpunktkrankenhauses…für besonders geeignet gehalten habe.“ (Ds.Nr.277/62). Der Kultusminister richtete darauf unter Mitwirkung der Stadt einen Arbeitsausschuss ein, um beide Interessen zu vereinen.

Im Juni 1962 beschloss der Rat „den Ersatzbau Nordstadt…auf einem von der Stadt bereitzustellenden Gelände im Osten der Stadt zwischen Misburger Straße, Stadtfelddamm und Roderbruchstraße im Rahmen der geplanten Med. Akademie zu errichten.“

Eine Kostengegenüberstellung (eigenes Schwerpunktkrankenhaus / Beteiligung an der Medizinischen Akademie) ergab zunächst keine entscheidungsrelevanten Unterschiede. Die Akademielösung wurde jedoch aufgrund der zukünftig nicht mehr erforderlichen Zuschüsse zum Krankenhausbetrieb als vorteilhafter angesehen (Ds.Nr.217/64).

Im Jahr 1966 wurde dem Rat ein erneut überarbeiteter Vertragsentwurf zur Zustimmung vorgelegt (Drucksache 183/66), in dem die von der Stadt für die Errichtung und Unterhaltung des Hauptschwerpunktkrankenhauses zu leistenden Zuschüsse wegen der zu erwartenden Bundeszuschüsse auf insgesamt 70 Mio. DM reduziert wurden. Unverändert blieb die vollständig kosten- und lastenfreie Bereitstellung der erforderlichen Bauflächen durch die Stadt, da diese für ein eigenes Schwerpunktkrankenhaus ebenfalls notwendig gewesen wären. Diesem Vertrag, der noch eine Reihe weiterer Regelungen wir z.B. zum Krankenhausbetrieb und zu Forschungseinrichtungen an der Hautklinik und am Oststadtkrankenhaus enthielt, stimmte der Rat zu und der sogenannte Rahmenvertrag wurde am 31.3.1966 unterzeichnet.

Dieser Vertrag bildet die Grundlage für den jetzt vorgesehenen Übertragungsvertrag. In der Anlage zum Vertrag (Anlage 1) ist der Umfang der zu übertragenden Grundstücke dargestellt. Abschnitt 1 sollte sofort, Abschnitt 2 unverzüglich nach Anforderung und Abschnitt 3 binnen eines Jahres nach schriftlicher Anforderung übertragen werden. Bis 1975 war der Vertrag für die Bereiche 1 und 2 umgesetzt. Dabei wurden die Grundstückszuschnitte den Erfordernissen des Stadtbahnbaus angepasst.

Mit der jetzt getroffenen Standortentscheidung fordert das Land auch den 3. Abschnitt.

Im ausverhandelten Grundstücksübertragungsvertrag wird jetzt ausdrücklich der Rahmenvertag von 1966 für beendet erklärt. Daneben enthält er eine Reihe von Klärungen gegenüber dem bisherigen Vertragstext wie die Verpflichtung, die Flächen nur für die MHH zu verwenden. Eine Veräußerung bedarf der Zustimmung der Stadt und löst auch Zahlungsverpflichtungen aus. Insgesamt ist festzuhalten, dass die langfristigen Ziele „Errichtung und Erweiterung der MHH“, die in den 60er Jahren in den Verhandlungen verfolgt und im Rahmenvertrag festgehalten wurden, vollständig erfüllt sind bzw. werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es werden durch die Maßnahmen keine Benachteiligungen von Männern und Frauen erwartet. Benachteiligungen anderer gesellschaftlicher Gruppen sind ebenfalls nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden gesondert in der vertraulichen Beschlussdrucksache dargestellt

23.3 
Hannover / 29.04.2019