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Zuwendung zur Förderung des barrierefreien Vereinssportstättenbaus an den
Deutschen Tennis-Verein Hannover e.V.
Antrag,
zu beschließen, dem Deutschen Tennis Verein Hannover e.V. für den Bau eines barrierefreien Tennisplatzes unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der Haushaltssatzung eine Zuwendung zur Förderung des Vereinssportstättenbaus in Höhe von maximal
20.000 €
zu bewilligen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von der Maßnahme profitieren sowohl weibliche als auch männliche Vereinsmitglieder, vorwiegend jedoch Menschen mit Behinderung. Deshalb sind Gender-Aspekte bei der Entscheidung berücksichtigt. Der Deutsche Tennis Verein Hannover e.V. hat mit der Bestandserhebung des LandesSportBundes Niedersachsen vom 01.01.2018 insgesamt 1459 Mitglieder, von denen 772 weiblich und 687 männlich sind. Mit 535 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren weist der Verein eine Jugendquote von 36,67 % auf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 42101901 | Sportförderung - sonstige Maßnahmen |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
20.000,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-20.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101 | Sportförderung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
860,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
300,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-1.160,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-1.160,00 € |
|
Begründung des Antrages
Der Deutsche Tennis-Verein Hannover e.V. hat seine Vereinssportanlage bereits weitestgehend barrierefrei gestaltet. Das Vereinsheim, die Garderoben, die Duschen und die Tennisplätze sind barrierefrei zu erreichen. Auch eine barrierefreie Toilette steht zur Verfügung. Nun möchte der Verein 3 seiner außenliegenden Tennisplätze grundsanieren. In diesem Zuge sollen die Zwischengänge zwischen den 3 Plätzen entfernt und ein 4. Tennisplatz gebaut werden. Dieser Bereich wird durch den Verein in den Wintermonaten mit einer Traglufthalle überdacht, sodass im Winter nunmehr temporär 4 statt nur 3 Tennisplätze nutzbar wären. Der 4. Platz soll einen Rebound Ace-Belag erhalten, der aufgrund seiner Beschaffenheit insbesondere für Rollstuhltennis geeignet ist.
Die Kosten für die zuwendungsfähige Maßnahme belaufen sich auf ca. 172.300 €, die wie folgt finanziert werden sollen:
1. Eigenleistung Verein 103.800 €
2. Zuwendung Landes-/Stadtsportbund Hannover e.V. 48.500 €
3. Zuwendung Landeshauptstadt Hannover 20.000 €
Gesamt 172.300 €
52 .22
Hannover / 29.04.2019