Informationsdrucksache Nr. 1144/2019:

Öffnung von Vereinssportanlagen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Sportausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1144/2019
1
 


Öffnung von Vereinssportanlagen

Der im Jahr 2016 veröffentlichte Sportentwicklungsplan sieht im Handlungsfeld „Verbesserung der Sportraumsituation“ vor, dass die Landeshauptstadt Hannover in allen Quartieren über ausreichend Sport- und Bewegungsflächen verfügt. Zur Erreichung dieses Zieles wird unter anderem empfohlen, die Sporträume für „alle“ Einwohner*innen zu öffnen.
Die (ungedeckten) Vereinssportanlagen werden für den Sportbetrieb der Sportvereine primär in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an den Wochenenden genutzt. Darüber hinaus findet, je nach Wetterlage, auf einigen Sportanlagen Schulsport statt. Am Vormittag und frühen Nachmittag ist die Auslastung der Sport(außen)anlagen hingegen oftmals gering und es sind ausreichend Nutzungskapazitäten vorhanden.
Trotz des Bedürfnisses vieler Menschen, selbstbestimmt und ohne Vereinsmitgliedschaft Sport zu treiben, besteht dennoch der Wunsch der Nutzung normgebundener Sportanlagen (z. B. 400-Meter-Rundlaufbahn). Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2017 seitens der Verwaltung das Projekt „Öffnung von Vereinssportanlagen“ initiiert. Durch die Öffnung der Sportanlagen für Nicht-Vereinsmitglieder bzw. informelle Sportgruppen werden einerseits aktuelle Sinnmuster des Sports (u. a. Individualisierung und Steigerung des Sportengagements) befriedigt, und andererseits haben die Sportvereine durch die Teilnahme am Projekt die Möglichkeit, sich offen zu präsentieren und gegebenenfalls neue Mitglieder zu gewinnen.
Im Hinblick auf eine sportfreundliche Stadt ist die Wohnortnähe der Sporträume das wichtigste Kriterium. Bei der Auswahl der teilnehmenden Sportvereine wird daher insbesondere darauf geachtet, dass diese gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Eine weitere Voraussetzung zur Projektteilnahme ist, dass die Sportvereine möglichst viele ungedeckte Sportanlagen bzw. -möglichkeiten vorhalten.
Im ersten Jahr beteiligten sich mit dem Mühlenberger Sportverein von 1973 e. V., dem TuS Bothfeld von 1904 e. V., dem Turnerbund Stöcken von 1896 e. V. und dem Turn-Klubb zu Hannover e. V. insgesamt vier Sportvereine an dem Projekt. 2018 konnte mit der Sportgemeinschaft von 1874 Hannover e. V. ein weiterer Projektpartner gefunden werden.
Die teilnehmenden Sportvereine stellen Nicht-Vereinsmitgliedern zu bestimmten Zeitfenstern ausgewiesene Flächen auf ihrer Sportanlage unentgeltlich zur Verfügung (siehe Anlage).
Eine genaue Zahl der Einwohner*innen, die das unentgeltliche Angebot der teilnehmenden Sportvereine nutzen, lässt sich aufgrund des informellen Charakters des Sporttreibens (keine Mitgliedschaft, keine Übungsleitenden vor Ort) allenfalls schätzen. Die Sportvereine resümieren aber, dass die angebotenen Sportflächen (vor allem die 400-Meter-Rundlaufbahnen und Beachvolleyballanlagen) von der Bevölkerung gut frequentiert werden. Gemeinsam mit den Vereinen wird derzeit versucht, Wege zu finden, für die Zukunft zu verlässlichen Zahlen zu gelangen.
Für die erhöhten Aufwendungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit sowie dem erhöhten Pflegeaufwand erhalten die teilnehmenden Sportvereine eine Pauschale in Höhe von 750,- Euro pro Jahr. Die Kosten für den Versicherungsschutz (Sach- und Personenschäden sowie Schäden, die beim Betreten und Benutzen der Sportanlage entstehen) trägt jeder Sportverein selbst.
Im Jahr 2019 wird die Maßnahme fortgesetzt, und es wird versucht, weitere Sportvereine zu akquirieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Ganz Hannover ist ein Sportraum für alle. Die Öffnung der Vereinssportanlagen für Menschen, die nicht Mitglied im Verein sind, ermöglicht allen Einwohner*innen gleichberechtigt, d. h. unabhängig von Diskriminierungsmechanismen wie Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, sozialem Status und Behinderung den Zugang zum bzw. Partizipation am Sport auch außerhalb von Sportvereinen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42101
Sportfröderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 3.750,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 3.750,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 3.750,00 €

52 
Hannover / 29.04.2019