Informationen:
verwandte Drucksachen:
1143/2004 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 03.06.2004: Ratsversammlung: wird schriftlich beantwortet
Anfragesteller(in):
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
1143/2004 (Originalvorlage) |
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Luftqualität in der LHH - Neue Rechtliche Vorgaben
Mit der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität bzw. mit der neuen 22. Bundesimmissions-schutzverordnung gelten ab Januar 2005 verschärfte Grenzwerte für Luftschadstoffe. Hinter-grund ist ein verbesserter Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädli-chen Auswirkungen. Dies gilt zum Beispiel für Feinstaub, der für das Wohnen an engen, stark befahrenen Straßenabschnitten wie in der Göttinger Straße, der Vahrenwalder Straße und eventuell in der Sallstraße ein Problem darstellt. Neben einer regelmäßigen Überwa-chung verlangen die neuen rechtlichen Vorgaben die Aufstellung von Maßnahmeplänen zur Verminderung überhöhter Belastungen. Die Kommunen sind hierzu gemeinsam mit den Landesimmissionsschutzbehörden gefordert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welchen Gebieten der LHH werden die verschärften Grenzwerte nicht eingehalten?
2. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um überschrittene Grenzwerte ein-halten zu können?
3. Wie wird die Öffentlichkeit in Zukunft bezüglich Grenzwertüberschreitungen informiert, wie wird sie an der Aufstellung der Maßnahmepläne beteiligt?
(Ingrid Wagemann , stv.Fraktionsvorsitzende)