Drucksache Nr. 1142/2022 E1:
Änderungsantrag Drs. 15-2044/2022 des Stadtbezirksrates 03 zu Beschluss-Drs. 1142/2022 - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1673 – ehem. Freiherr-von-Fritsch Kaserne und Aufhebung des Einleitungsbeschlusses für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „ehem. Freiherr-von-Fritsch Kaserne“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1142/2022 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsantrag Drs. 15-2044/2022 des Stadtbezirksrates 03 zu Beschluss-Drs. 1142/2022 - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1673 – ehem. Freiherr-von-Fritsch Kaserne und Aufhebung des Einleitungsbeschlusses für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „ehem. Freiherr-von-Fritsch Kaserne“

Antrag,

den Anträgen des Stadtbezirksrates 03 aus Drucksachen Nr. 15-2044/2022 nicht zu folgen und wie in der Begründung näher ausgeführt, zu verfahren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zu den Gender-Aspekten wird auf die Ursprungs-Drs. verwiesen.

Kostentabelle

Es ergeben sich gegenüber der Kostentabelle aus der Ursprungs-Drs. 1142/2022 keine Änderungen.

Begründung des Antrages

In seiner Sitzung am 06.07.2022 beschloss der Stadtbezirksrat 03 zu Beschluss-Drs. 1142/2022 - städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1673 - ehem. Freiherr-von-Fritsch Kaserne den Änderungsantrag Nr. 15-2044/2022 mit folgenden Maßgaben:
  1. Die NLG verpflichtet sich zur Aufwertung des Grünstreifens das Gebäude und den Außenbereich des im Bebauungsplan vorgesehenen Cafès zu errichten.

  2. Zur Finanzierung und den Bau der im Bebauungsplan verankerten Ladesäulen entlang der Ada-Lessing-Straße wird seitens des Investors NLG, enercity AG und der LH Hannover eine Vereinbarung über die Kosten für die Errichtung sowie die Kosten und Rechte für den dauerhaften Betrieb getroffen.
Den Anträgen wird aus folgenden Gründen nicht gefolgt bzw. in veränderter Form entsprochen:

Zu Ziffer 1 des Antrages:

Die NLG im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu verpflichten ein Gebäude mit gastronomischen Angebot in der künftigen öffentlichen Grünfläche nahe des Spielplatzes zu erstellen, steht in keinem kausalen Zusammenhang mit dem zu schaffenden Baurecht. Da es sich um einen öffentlichen Park handelt, der künftig im Eigentum der Stadt verbleibt, wäre es vielmehr Aufgabe der öffentlichen Hand, für die künftigen Bewohnenden des Vertragsgebiets ein Angebot zur sozialen Vernetzung anzubieten.


Die NLG würde ein solches soziales Angebot aber dahingehend unterstützen, dass sie im Zuge der Herstellung der öffentlichen Erschließung, Ver- und Entsorgungsleitungen (Elt / Wasser) zu einer noch zu abzustimmenden Fläche verlegt. Diese Leistung würde die NLG im Rahmen des Erschließungsvertrages, der Anlage des städtebaulichen Vertrages ist, übernehmen, so dass die Drucksache 1142/2022 wie folgt ergänzt wird:
Für die Aufstellung eines gastronomischen Angebotes auf der künftigen öffentlichen Grünfläche (Park) wird die NLG Ver- und Entsorgungsleitungen (Elt / Wasser) zu einer noch abzustimmenden Fläche verlegen. Die Lage dieser Fläche ist im Zuge der Ausführungsplanung für die öffentliche Grünfläche einvernehmlich zwischen Stadt und NLG abzustimmen.

Zu Ziffer 2 des Antrages:

Im Stadtgebiet Hannover besteht zur Schaffung von Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr im öffentlichen Straßenraum zwischen Stadt und enercity AG ein Konzessionsvertrag, der die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Ladeinfrastruktur regelt. Bei Bedarf an Ladeinfrastruktur an der Ada-Lessing-Straße würde dieser im Rahmen des Konzessionsvertrages gedeckt werden. Eine Verpflichtung der NLG zur Schaffung von darüberhinausgehender Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum ist nicht angemessen. Im Vertragsgebiet besteht bereits eine Verpflichtung mindestens 4 Car-Sharing Plätze für Ladeinfrastruktur Vorauszurüsten. Für die privaten Stellplätze hat die NLG die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes umzusetzen.

61.16 
Hannover / 09.08.2022