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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1826, Lidl Wülfeler Straße
Einleitungsbeschluss
Antrag,
die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1826 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 10.03.2016 (Anlage 2) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Auf dem Grundstück Wülfeler Straße 78 betreibt die Fa. Lidl einen Lebensmitteldiscounter. Mit Antrag vom 10.03.2016 und Ergänzungsschreiben vom 11.05.2016 wird die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB beantragt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Erweiterung sowie die Modernisierung und partielle Neuordnung des bestehenden Marktes schaffen (siehe Anlage 2). Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zu folgen.
Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Vorprüfung, ob die Voraussetzungen nach § 13a BauGB für das beschleunigte Verfahren gegeben sind, wird den zuständigen Gremien im Rahmen der Drucksache für den Aufstellungsbeschluss ein Vorschlag zum Verfahren zur Entscheidung vorgelegt.
61.12
Hannover / May 19, 2016