Antrag Nr. 1137/2026 N1:
Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0787/2026: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Förderung von Umwandungen von Büro- und Gewerbegebäuden in neuen Wohnraum

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1137/2026 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
0787/2026 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0787/2026: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Förderung von Umwandungen von Büro- und Gewerbegebäuden in neuen Wohnraum

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie in Zusammenarbeit der Fachbereiche 61 und 23 eine zentrale Anlaufstelle zur ob durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle im Fachbereich 61 die Beratung, Koordination und Förderung von Umnutzungen im Bestand eingerichtet verbessert werden kann, die Eigentümer*innen von Büro- und, Gewerbe- und Sonderimmobilien (Kirchen, Kaufhäuser, Bildungsbauten etc.) bei der Nachnutzung bzw. Umnutzung und speziell bei Umwandlung in neuen Wohnraum unterstützt. Zu den Aufgaben dieser zentralen Anlaufstelle sollen insbesondere gehören: Zudem wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie die Beratung und Begleitung von Nachnutzungen und Umwandlungen durch die öffentliche Hand bislang erfolgt und welchen Ressourceneinsatz die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle mit den folgenden Aufgaben erfordert:


1. Erfassung und Monitoring von Leerständen (in Abstimmung mit Fachbereich 23), die absehbar nicht anderweitig (z. B. gewerblich) genutzt werden können,
2. aktive Ansprache und Beratung von Eigentümer*innen, insbesondere zu baurechtlichen Möglichkeiten (z. B. Erleichterungen nach NBauO, Nutzung von § 246e BauGB des „Bauturbos“),
3. Information und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln (z. B. das Bundesprogramm wie „Gewerbe zu Wohnen“),
4. Öffentlichkeitsarbeit sowie Bereitstellung von Informationsangeboten.

Falls für die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Beratung und Förderung von Um wandlungen von Büro und Gewerbegebäuden in neuen Wohnraum die vorhandenen Fi nanz und Personalressourcen der Verwaltung nicht ausreichen, so wird der Stadtentwick lungs und Bauausschuss noch vor der Einbringung des Haushaltsentwurfes 2027/2028 über die dafür notwendigen Ressourcen informiert.

Begründung

Die Landeshauptstadt Hannover steht vor der Herausforderung, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, während gleichzeitig Leerstände und Mindernutzungen bei Büro-, Gewerbe- und Sonderimmobilien bestehen. Nach Angaben des Immobilienmarktbericht 2025 der Wirt­schaftsförderung Hannover stehen in der Landeshauptstadt rund 277.000 Quadratmeter Bü­rofläche leer.

Unter Berücksichtigung baulicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Einschränkungen ergibt sich daraus ein nicht unerhebliches Potenzial für Wohnraum, das bislang nicht systematisch er­schlossen wird. Die Aktivierung bestehender Gebäude soll dazu beitragen, einen Teil der im Wohnkonzept beschlossenen Innenentwicklungspotentiale zu decken.

Mit der Drucksache zum sog. „Bau-Turbo“ verfolgt die LHH zugleich das Ziel, Wohnungsbau­vorhaben schneller zu ermöglichen und die neuen bundesrechtlichen Spielräume rechtssicher und einheitlich anzuwenden. Daher ist es sinnvoll, die avisierte Anlaufstelle nicht isoliert zu betrachten. Angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage soll die Verwaltung des­halb prüfen, wie eine solche Anlaufstelle möglichst innerhalb vorhandener Strukturen mit ge­ringem Ressourcenbedarf eingerichtet werden kann.

Klebe-Politze / Dr. Ramani Semper Engelke


SPD-Fraktion CDU-Fraktion FDP-Fraktion