Drucksache Nr. 1136/2018:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte "Die kleinen Sternchen"

Inhalt der Drucksache:

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1136/2018
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Aufstockung der Betreuungszeit in der Kleinen Kindertagesstätte "Die kleinen Sternchen"

Antrag,

zu beschließen,
  • die Betreuungszeit der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) "Die kleinen Sternchen", Loccumer Straße 7A, 30519 Hannover-Wülfel, in Trägerschaft des Elternvereins "Die kleinen Sternchen" e. V., von einer 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.12345.678
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 9.545,80 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.545,80 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -9.545,80 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Für die Krippenplätze werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Mit dem Antrag auf Ausweitung der Betreuungszeit entspricht der Träger dem Wunsch der betroffenen Eltern nach einer längeren Kinderbetreuung in dieser Einrichtung. Durch die Umsetzung zu einem bedarfsgerechteren Betreuungsangebot wird den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - beantragt.
51.42 
Hannover / 07.05.2018