Drucksache Nr. 1135/2006 S1:
Antrag der CDU-Fraktion zur Pflasterung des Hauptgehweges um den Maschsee

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1135/2006 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1. Stellungnahme
1135/2006 S1
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Antrag der CDU-Fraktion zur Pflasterung des Hauptgehweges um den Maschsee

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.

Begründung:

Rund um den Maschsee gibt es schon heute einen asphaltierten Weg. Bei dem Antrag geht es um den parallel laufenden, zusätzlichen Fußweg.

Wegequalität und Unterhaltungsstandard

Die Fußwege um den Maschsee sind durch eine wassergebundene Deckschicht als Oberfläche befestigt. Dabei handelt es sich um Deckschichtmaterial, welches einen Kalkstein als Ausgangsmaterial hat. Das Material hat einen hohen Feinkornanteil, welcher bewirkt, dass die Deckschicht nach dem Einbau und Austrocknen sehr stark abbindet. Bei normalen Niederschlägen fließt das Wasser oberflächig ab und versickert in den Nebenflächen. Bei im Frühjahr öfter aufeinander folgendem Frost-/ Tauwechsel weichen die Deckschichten auf, da das Wasser nicht im gefrorenen Boden versickern kann. Bei diesen Witterungsbedingungen sind die Wege am Maschsee, ebenso wie die meisten Wege in den Grünflächen mit wassergebundener Decke, schlechter begehbar.
Sofern sich die Deckschicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, sind Regenfälle kein Problem für die Begehbarkeit bei einer wassergebundenen Deckschicht. Der Fußweg um den Maschsee wird im Rahmen der Unterhaltung der Grünfläche kontinuierlich repariert und instand gesetzt. Es gibt zurzeit nur geringe Teilabschnitte mit beschädigter Oberfläche, welche durch starken Fahrzeugverkehr bei Veranstaltungen hervorgerufen werden.



Baumschutz

Die Neuanlage eines gepflasterten Fußweges erfordert den vollständigen Neuaufbau der Frostschutz-, Trag- und Deckschichten sowie das Setzen von Wegekanten in ein Betonfundament. Bei diesen Arbeiten ist ein Eingriff in den Wurzelraum der wegebegleitenden Gehölze unvermeidlich, was insbesondere bei den Bäumen zu irreparablen Schäden und/oder zu einer Schwächung der Standsicherheit führen kann.
Ferner ist davon auszugehen, dass es auf Grund des Wurzeldrucks mittelfristig – ähnlich wie bei dem asphaltierten Rad- und Skaterweg – zu Unebenheiten des Pflasterbelags kommen wird. Diese Stellen bedeuten zusätzliche Gefahrenquellen und erfordern einen erhöhten Unterhaltungsaufwand.

Denkmalpflege

Die Uferzonen des Maschsees unterliegen dem Denkmalschutz; wesentliche Elemente sind zu erhalten, verändernde Maßnahmen bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Aus denkmalfachlicher Sicht kann gesagt werden, dass die wassergebundenen Decken der uferbegleitenden Wege zu den wesentlichen Gestaltungsmerkmalen gehören.

Bis auf das Nordufer, das bewusst als steinerne, „städtische“ Kante entworfen wurde, betonen die Uferwege in Ausbaustandart und Gestaltung die Einbeziehung des Sees in ein Landschaftskonzept.

Der Kontrast zwischen „urbaner“ befestigter Kante zur Stadt und eher „natürlicher“ Wegeführung beim Übergang in die Landschaft muss erhalten bleiben.
Da aus funktionalen Gründen rund um den See bereits heute parallel ein befestigter Weg entstanden ist, ist auch eine zwingende Notwendigkeit zur Veränderung aus Sicht der Denkmalpflege nicht erkennbar. Dies wäre nach Gesetzeslage jedoch Voraussetzung, in ernsthafte abwägende Überlegungen zur Veränderung einzutreten.

Kosten

Der Fußweg um den Maschsee hat eine Gesamtlänge von ca. 5,5 Kilometern, bei einer Breite von 4,50 – 5,0 m entspricht dies einer Fläche von ca. 25.000 m². Da der Ausbau mit einer wassergebundenen Deckschicht geplant wurde, ist der gesamte Wegeaufbau darauf abgestimmt worden. Bei einer Umwandlung in eine Pflasterfläche müsste der Wegeaufbau und die seitliche Wegeeinfassung vollständig erneuert werden. Die Kosten für einen solchen Umbau würden je nach Ausbaustandard mind. 50 – 70 € pro m² betragen. In der Summe ergibt sich hieraus ein Betrag von mind. 1.250.000,- €.