Informationsdrucksache Nr. 1133/2018:
Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst der Landeshauptstadt Hannover - Sachstand

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1133/2018
1
 

Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen und dem Fachbereich Jugend und Familie - Kommunaler Sozialdienst der Landeshauptstadt Hannover - Sachstand

Die seit 2011 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den Grundschulen in Hannover und dem Fachbereich Jugend und Familie/Kommunaler Sozialdienst (KSD) regelt die Zusammenarbeit im Kinderschutz. Aufgaben und Zuständigkeiten von Jugendhilfe und Schule bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung sind verbindlich definiert. Die Vereinbarung wurde überarbeitet und im Jahr 2017 als Informationsdrucksache 0448/2017 vorgelegt.
Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Schulen werden nunmehr noch stärker in den Kinderschutz einbezogen und haben im Gegenzug bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung die Möglichkeit, eine Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch insoweit erfahrene Fachkräfte in Anspruch zu nehmen (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz § 4 KKG). Die hauptsächlich von Fachkräften an Schulen genutzte 'Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen' bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, die in der Kooperationsvereinbarung ebenfalls als neues Element beschrieben wird, zeigt, dass die Informationswege, Angebote und Vereinbarungen greifen. Der Vernetzungs- und Kooperationsgedanke des Bundeskinderschutzgesetzes wird damit erfüllt. Um den Umgang mit dem in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen Verfahren nachhaltig zu verankern, wurden im Jahr 2017 regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Unterstützungsmöglichkeiten und Handlungsabläufen im Kinderschutz an Grundschulen durchgeführt.


Aktueller Stand
· Die Kooperationsvereinbarung wurde als Broschüre an alle 60 Grundschulen im Stadtgebiet versandt.
· 1000 gedruckte Exemplare waren bereits zum Jahresende 2017 vergriffen, so dass ein neuer Druck von 1500 Broschüren erfolgte.
· Die in der Broschüre enthaltenen Materialien zum Kinderschutz (Ampelbogen, Anschreiben, Mitteilungsbogen an das Jugendamt) stehen als Dateien im städtischen Intranet und auf www.kinderschutz-niedersachsen.de zur Verfügung.
· Rückmeldungen von Grundschulen ergaben, dass die Kooperationsvereinbarung grundsätzlich den Schulleitungen bekannt ist. In den Lehrerkollegien insgesamt ist der Bekanntheitsgrad jedoch unterschiedlich, so dass eine regelmäßige Information an den Schulen zu Verpflichtungen und Unterstützungsmöglichkeiten im Kinderschutz weiterhin erforderlich ist. 2017 wurden deswegen regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Verfahren im Kinderschutz durch die Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen an Grundschulen durchgeführt.
· Im Rahmen der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erfolgten 158 Beratungen (49%) für Lehrkräfte bzw. SchulsozialarbeiterInnen.
· Um die Verfahren in der Bearbeitung von Kinderschutzfällen nachvollziehbar darzustellen, ist ein Arbeits- und Informationspapier entwickelt worden, das in den Lehrerzimmern aufgehängt werden kann, um somit einen schnellen Überblick über Zuständigkeiten zu geben (siehe Anlage).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich generell an alle Geschlechter. Geschlechtsspezifische Bedingungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes werden in die Kooperation und die Beratung einbezogen. Es besteht in diesem Kontext das Bestreben, Barrieren so weit wie möglich abzubauen, um die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderung am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 04.05.2018