Drucksache Nr. 1131/2013:
Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1131/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1773 – Karl-Wiechert-Allee / Baumschulenallee
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1773 mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, der Ausweisung von sonstigen Sondergebieten für Wissenschaft und Forschung sowie Büro und Verwaltung, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst die Fläche zwischen Carl-Neuberg-Straße, Karl-Wiechert-Allee, Baumschulenallee sowie der Ostgrenze der Medizinischen Hochschule Hannover.

Mit dem Bebauungsplanes 1773 werden die Geltungsbereiche von drei Bebauungsplänen zusammengefasst. Es handelt sich um einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 335 von 1969, den Bebauungsplan Nr. 335, 1. Änderung von 1979 sowie den Bebauungsplan Nr. 1252 von 1986. Der B-Plan 1773 übernimmt die Festsetzungen der Vorgängerpläne. Lediglich die Festsetzungen zur Art der Nutzung werden mit diesem Bebauungsplanverfahren geändert.
Nach dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover sollen zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche Einzelhandelsbetriebe in peripherer Lage ausgeschlossen werden.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 08.11.2012 vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:
- Festsetzung eines Sondergebietes für Büro und Verwaltung sowie Wissenschaft und Forschung.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1773 wurde vom 27. Dezember 2012 bis einschließlich 28. Januar 2013 durchgeführt. Während dieser Zeit sind keine Anregungen vorgebracht worden.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13 
Hannover / 14.05.2013