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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung – Mellendorfer Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1611, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, der Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Plangebiet gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1611 aus dem Jahre 2002. Nach dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover sollen zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche Einzelhandelsbetriebe in peripherer Lage ausgeschlossen werden.
Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 08.11.2012 vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:
- Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten.
In der gleichen Sitzung wurde ein Zusatzantrag (DS 15-2589/2012) mit folgendem Inhalt beschlossen:
1. Es sollen bestehende Betriebe weiterhin zulässig sein.
2. Für die bestehenden Betriebe sollen angemessene Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
3. Das Handwerkerprivileg soll aufgenommen werden.
Mit dem vorgelegten Satzungsentwurf ist gewährleistet, dass die Grundsätze des Bestandsschutzes gelten. Das Handwerkerprivileg wird mit § 3 der textlichen Festsetzungen Teil der Satzung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1611, 1. Änderung wurde vom 27. Dezember 2012 bis einschließlich 28. Januar 2013 durchgeführt. Zur von einzelnen ansässigen Handwerksbetrieben befürchteten Einschränkung ihrer Arbeitsmöglichkeiten ist festzustellen, dass die in den Misch- bzw. Gewerbegebieten zulässigen gewerblichen Nutzungen weiterhin unverändert möglich sein werden. Für die Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten von bestehenden Betrieben aus der Kfz-Branche bzw. für Industriebedarf im Gewerbegebiet an der Berckhusenstraße werden spezielle Ausnahmevorschriften in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 4 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13
Hannover / 14.05.2013