Informationsdrucksache Nr. 1126/2023:
Schulen mit besonderen Herausforderungen (SmbH)

Inhalt der Drucksache:

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1126/2023
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Schulen mit besonderen Herausforderungen (SmbH)

Mit dem Sonderprogramm „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ hat die Landeshauptstadt Hannover in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 18 Schulen unterstützt.

Zielsetzung des Programms war es, schnell und unbürokratisch Schulen zu unterstützen, die insbesondere aufgrund der Umsetzung einer inklusiven Beschulung sowie der Unterrichtung von Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache und Quereinsteiger*innen mit teilweise unklaren Bildungsbiografien und der damit verbundenen erhöhten Anforderung an räumlichen und sächlichen Ausstattungen sowie differenzierten pädagogischen Angeboten überdurchschnittlich herausgefordert sind. Mit dem Programm sollten gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der „Chancengerechtigkeit durch Bildungsteilhabe“ gefördert werden.

Ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung eines solchen Programms wurde mit der DS 1220/2018 N1 formuliert. Mit dem Haushaltplan H 0326-2019 wurden dafür 250.000 € in 2019 und 500.000 € in 2020 zur Verfügung gestellt. Eine Umsetzung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Land und dem Landesprogramm „Schule Plus“. Anhand von Sozialindizes wurden zunächst insgesamt acht Schulen ausgewählt. An diesen Schulen wurde so genannte Schulentwicklungsteams installiert, in denen Fachkräfte des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung und Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Schule gemeinsam mit Vertreter*innen der jeweiligen Schulen auf Basis von Bestandsaufnahmen Ideen für Maßnahmen verabredeten.

Seitens des Landes wurden im Rahmen des Programms „Schule Plus“ den landesweit beteiligten zwanzig Schulen 300 Lehrerstunden mit der Option der Budgetierung sowie den acht aus Hannover beteiligten Schulen 9,5 Vollzeitäquivalente für sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung gestellt.

Seitens der LHH wurden den Schulen in den Jahren 2019 und 2020 aus dem Programm „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ insgesamt rund 520.000 € zur Verfügung gestellt (vgl. DS 3271/2019 N1, DS 1274/2020 und 2692/2020). Der Großteil wurde für größere Umbaumaßnahmen (insbesondere multifunktionelle Raumnutzungen) und Anschaffungen der digitalen Infrastruktur eingesetzt. Unterstützt wurden darüber hinaus eine Vielzahl von kleinen Maßnahmen (u. a. Übersetzung von Elterninformationen, Einsatz einer bulgarisch-sprachigen Sprachmittlerin, Finanzierung eines Schwimmbusses, Übersetzung und Druck von Unterrichtsmaterialien).

Ergänzend wurden in 2020 die Sommer- und die Herbstschule mit Mitteln aus dem Programm unterstützt (vgl. DS 1328/2020 und 2025/2020, eingesetzt wurden hierfür rund 200.000 €, nicht die in den DS insgesamt angesetzten Kosten).

Feststellen ließ sich, dass die Schulen das Programm insbesondere im Hinblick auf die originären Aufgaben der Schulträgerin genutzt haben. Damit wurden für diese Bereiche zusätzliche Mittel generiert und zum Teil konnten bereits geplante Maßnahmen für diese Schulen zeitlich vorgezogen werden, gleichzeitig führte dies zu Herausforderungen bei der Integration in bestehende administrative Abläufe bei den Bau- und Ausstattungsmaßnahmen.

Mit der Fortsetzung des Programms in den Jahren 2021 und 2022 sollten die Maßnahmen daher stärker auf ergänzende pädagogische Angebote konzentriert werden. Zudem wurde der Kreis der Schulen, die das Programm in Anspruch nehmen können, dahingehend geöffnet, dass alle Schulen, die einen Bedarf nachvollziehbar begründen konnten, sich beteiligen konnten. Ausgestattet war das Programm mit insgesamt 650.000 € (300.000 € in 2021 sowie 350.000 € in 2022, vgl. Haushaltsplan H0356-2021). Die Schulträgerin (Sachgebiet 40.13, Pädagogische Programme) informierte alle Schulen über diese Neuausrichtung des Programms, beriet interessierte Schulen beim Einbringen von Anträgen für die Förderung von Maßnahmen und unterstützte bei der Umsetzung (u.a. beim Finden und bei Absprachen mit Honorarkräften und Trägern der Jugendhilfe, sofern dies notwendig war).

Die Gründe für von den Schulen beantragte Unterstützung waren vielfältig und hatten sich zwischenzeitlich insbesondere pandemiebedingt verschärft. Benannt wurden hier insbesondere ein hoher Anteil von Schüler*innen aus Familien, die nicht oder nur in geringem Maße die deutsche Sprache beherrschen, was zu interkulturellen Missverständnissen und Transparenzproblemen zwischen Schule, Elternhaus und Schüler*innen führte, gesundheitliche Defizite der Schüler*innen (Adipositas, Lethargie, Ernährungsprobleme, motorische Defizite etc.), fehlender, sozialer Zusammenhalt an den Schulen und auch dadurch bedingt, Auftreten von diversen Formen der Gewalt. Zudem sollten gezielt insbesondere die kulturelle Teilhabe und die Beteiligung der Schüler*innen an der gemeinsamen Ausgestaltung von Schule unterstützt werden.

Die zur Bekämpfung von Defiziten sowie zur Förderung von Beteiligung durchgeführten Maßnahmen sind daher auf diese Gründe bezogen und decken inhaltlich ein breites Spektrum ab. So wurden diverse Projekte zur Förderung der Gesundheit (morgendliche, gemeinsame Sportaktivierung, Ergotherapie, gesunde Ernährung etc.), der Beteiligung (Schulfeste, Pausenhofgestaltung, Stärkung der Klassenräte etc.) und der kulturellen bzw. erlebnispädagogischen Aktivierung (u.a. Wildnispädagogik, Erfahrungsräume in kreativen Berufen, Kinderwaldchor) gefördert. Darüber hinaus wurden auch Gewaltpräventionsprojekte für ganze Jahrgänge gefördert, wenn sich spezifische Bedarfe durch pandemiebedingte Abwesenheiten zeigten.

Der Schwerpunkt lag bei Maßnahmen der Interkultureller Bildungsarbeit (IKB) an Schulen, um gezielt die Zusammenarbeit und Kommunikation der Schulen mit Elternhäusern und Schüler*innen nichtdeutscher Herkunftssprache zu unterstützen. Über das Programm wurden bestehende Maßnahmen an den GS Hägewiesen und Tegelweg ausgeweitet, die Peter-Ustinov-Schule konnte eine bereits in der ersten Programmphase geförderte interkulturelle bulgarisch-sprachige Mittlerin weiter einsetzen. Zudem wurde die IKB an acht weiteren Schulen über das Programm eingeführt (GS Fichteschule, GS Fuhsestraße, GS Heinrich-Wilhelm-Olbers, GS Kronsberg, GS Marienwerder, GS Tiefenriede, GS Vinnhorst sowie der IGS Badenstedt). Analog zu bestehenden Förderprogramm wurden Personen mit einer passenden Mehrsprachigkeit und pädagogischer Vorerfahrung über Träger*innen der Jugendhilfe eingestellt.

Als Grundlage zur Entscheidung und zum Mittelabruf wurde insgesamt sechs Drucksachen von der Verwaltung eingebracht (DS 2093/2021, DS 2756/2021, DS 0461/2022, DS 0946/2022, DS 2380/2022 und 2952/2022). Insgesamt konnten für insgesamt 40 Maßnahmen alle Mittel aus der Programmphase 2021/2022 gebunden werden (vgl. Anlage mit Übersicht über alle Maßnahmen aus 2021/2022). Die IKB hatte sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Maßnahmen als auch die Kosten (rund 342.000 € und damit über 50 % der Mittel des Programms) den größten Anteil.

Laut informeller Rückmeldung der beteiligten Schulen (ein Bericht bzw. eine interne Evaluation waren nicht vorgesehen) werden alle Maßnahmen als zielführend und sinnstiftend bewertet. In dem Zusammenhang wird von ihnen insbesondere die IKB als besonders unterstützend und nachhaltig wirksam eingestuft.

Perspektive

Einige Anfragen von Schulen an die Verwaltung thematisieren die Bitte, insbesondere die Maßnahmen, bei denen eine Personalressource gefördert wird, über die Laufzeit von „Schulen mit besonderen Herausforderungen“ hinaus zu erhalten. Die Schulträgerin kann hierzu differenziert nach Themen folgenden Sachstand geben:

Interkulturelle Bildungsarbeit (IKB): Die laufenden Maßnahmen sind bis zum Schuljahresende 2022/2023 über das Programm SmbH bewilligt. Über die Erhöhung der Mittel für Zuwendungen um 250.000 € (vgl. Haushaltplan H0279-2023) und Verschiebungen im Ukraine-Nachtragshaushalt kann eine Anschlussperspektive bis zum 31.12.2024 für die meisten Maßnahmen gegeben werden. Sollte unter den Maßnahmen eine Auswahl getroffen werden müssen, erfolgt dies anhand spezifischer Kriterien (Sozialindizes).

Förderung von sächlichen Ausgaben: Kostenübernahmen z.B. zur Ausstattung einer Fahrradwerkstatt, Anschaffung von Gartenutensilien für den Schulgarten und einer Transportmöglichkeit zum Schwimmunterricht wären auf Antrag über das Schulbudget möglich, wenn der Bezug zum Bildungsauftrag der Schulen besteht.

Unterstützung bei Maßnahmen im EDV-Bereich: Diese sind über den Erstlevel-Support der Firma Bechtle möglich (Verweis MEP).

Pädagogische Maßnahmen: Diese können mit Bezug zu bestehenden Förderprogrammen (Gewaltprävention, Lernförderung, Berufsorientierung) im Rahmen des „regulären Geschäfts“ beantragt werden. Allerdings greifen hier im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch Beschränkungen hinsichtlich einer Gesamtfördersumme und es kommen u.a. auch Sozialindizes zur Steuerung zum Einsatz.

Honorarkräfte: Pädagogische Fachkräfte, die auf Honorarbasis direkt von den Schulen über längere bzw. dauerhafte Zeiträume beschäftigt werden, können nicht weiter gefördert werden. Dafür stehen keine Mittel zur Verfügung, zudem ist dies arbeitsrechtlich problematisch. Hier könnten ggf. über die Inanspruchnahme zukünftiger Bundes- bzw. Landesprogramme bzw. über eine Beschäftigung als pädagogische Mitarbeiter*in als Landesangestellte der Schule Optionen bestehen. Alle Anfragen in diese Richtung wurden allerdings bisher negativ beschieden.

Küchenkräfte (betrifft GS Mühlenberg und Mühlenweg): Für die Küchenkräfte besteht keine Anschlussperspektive, da die Schulen erst später in den GT gehen, diese Kräfte über Zwischenbetreuungsprojekte wie den Feuerwehrtopf nicht finanziert werden können und der für den Einsatz zusätzlicher Kräfte über Fördermaßnahmen des Jobcenters nötige Eigenanteil der Stadt aufgrund der Haushaltkonsolidierung nicht erbracht werden kann.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrende sowie Schüler*innen sind bei diesen Maßnahmen gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Die Mittelabflüsse sind wie im Text der Drucksache und der Anlage beschrieben erfolgt.

40.13 
Hannover / 15.05.2023