Drucksache Nr. 1126/2015:
Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1126/2015
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Aufstockung der Betreuungszeiten in Kindertagesstätten des Stadtbezirks Misburg-Anderten

Antrag,

zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2015 die Betreuungszeiten auszuweiten:

1. Kindertagesstätte der Trinitatis-Kirchengemeinde, Kampstr. 41, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung,

2. Kindertagesstätte Waldstr., Waldstr. 11, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, eine Kindergartengruppe (25 Plätze) von Halbtags- ohne Essen auf eine Ganztagsbetreuung

und

laufende Zuwendungen auf Basis des Betriebskostenersatzes (BKE für die Einrichtung zu 1.) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme .
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 8.400,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 25.470,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 71.979,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 11.428,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.595,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -55.132,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -55.132,00 €
Es entstehen folgende jährliche Kosten nach Finanzierungsart:
Kindertagesstätte Nr. 1: Betriebskostenersatz 11.428 €
Kindertagesstätte Nr. 2: städtische Finanzierung 43.704 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt (Kita Nr. 1).
Bei der Einrichtung Nr. 2 sind die Bruttobeträge ausgewiesen.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Angebote einer 3/4-Betreuung immer weniger nachgefragt, das Angebot einer Halbtagsbetreuung ohne Essen ist oft gänzlich unattraktiv geworden.
Unter anderem ist durch einen vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz in Ganztagsbetreuung eine Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwerlich zu regeln. Somit verstärkt sich der Wunsch nach längeren Betreuungszeiten bei den Eltern.
Aus diesem Grund haben die Träger eine Ausweitung der Betreuungszeiten für die betreffenden Gruppen beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind bereits im Haushaltsplan 2015 eingearbeitet.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beantragt.
51.42 Jaskula
Hannover / 20.05.2015