Drucksache Nr. 1122/2014:
„Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

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1122/2014
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„Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Löwenzahn – Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein „Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“ sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung ihrer Angebote für Kinder und Jugendliche berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein „Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e. V.“ hat mit Datum vom 07.04.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Im Konzept sind die Ziele, Aufgaben, Organisationsformen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe ausführlich dargelegt.

Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger
1. Auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei Jahren tätig ist,
2. Aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
3. Die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Der Verein „Löwenzahn- Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“ wurde 2009 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover eingetragen (Anlage 1).

Laut Satzung ist der primäre Zweck des Vereins, Kindern und Jugendlichen, die einen nahe stehenden Menschen durch Tod verloren und Schwierigkeiten haben, damit umzugehen, eine Anlaufstelle zu geben. Die Satzung von „Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“ im Bereich des KJHG ist in der Anlage beigefügt (Anlage 2).

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover liegt vor (Anlage 3).

Dazu bietet „Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“
- Einzel- und Gruppenbetreuung der Kinder und Jugendlichen
- Beratung der Eltern oder Bezugspersonen
- Vermittlung von Informationen und Kontakten
- Krisenintervention
- Vorträge
- Fortbildungen in Kitas und Schulen
- Schulung von Freiwilligen

Die Angebote werden durch ein interdisziplinäres Team mit pädagogisch geschulten Mitarbeitenden durchgeführt, die langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Begleitung von Trauernden sowie der Ausbildung von TrauerbegleiterInnen besitzen.

Zielgruppe dieser Arbeit sind Kinder und Jugendliche ab vier Jahren, die einen nahe stehenden Menschen verloren haben und Hilfestellung, Unterstützung und Begleitung bei der Bewältigung der Situation erhalten sollen. Zur Erreichung dieses Zieles können auch Familienangehörige (z. B. Eltern) Beratung in Anspruch nehmen.
Die Teilnahme an Trauergruppen, offenen Gruppen und Einzelgesprächen ist kostenlos.

„Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“ steht in Kontakt zu Kinderärzten, Kindergärten, Schulen, städtischen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, Jugendhilfeeinrichtungen und Mitarbeitenden in Hospizen und Krankenhäusern.

Der Verein ist das einzige Angebot dieser Art in Hannover und in der Region.

Der Verein erfüllt die in § 75 SGB VIII geforderten Voraussetzungen. Deshalb wird empfohlen, „Löwenzahn-Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.


51.3 
Hannover / 20.05.2014