Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Widmung Leonhardtstraße zwischen Berliner Allee und Augustenstraße
Antrag,
der uneingeschränkten Widmung der in Anlage 1 markierten Straße als Gemeindestraße zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Leonhardtstraße wurde bereits mit Datum vom 28.09.1960 öffentlich gewidmet. Aus den vorliegenden Unterlagen lässt sich allerdings nicht eindeutig belegen, dass die Widmung die gesamte Straßenlänge umfasste. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die Leonhardtstraße daher von der Berliner Allee bis zur Augustenstraße neu gewidmet werden.
66.11
Hannover / 20.05.2015