Informationsdrucksache Nr. 1120/2016 N1:
Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1120/2016 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1120/2016 N1
1
 
N1 erstellt, da Jugendhilfeausschuss ergänzt

Erstberatung von zugewanderten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus

Mit der Einrichtung einer Anlaufstelle für die Erstberatung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus verfolgt das im Fachbereich Schule neue eingerichtete Bildungsbüro für die Bildungsregion Hannover das Ziel, auf Dauer die Qualität der Erstberatung zu optimieren und die Verbindlichkeit der Aufnahme an den Schulen in der Landeshauptstadt Hannover zu steigern.

Inhalte der Beratung werden insbesondere die Information über das Schulsystem und die Schullandschaft in Hannover sowie die Klärung der individuellen Lern- und Bildungsvoraussetzungen sein. Die Planungseckpunkte sind im anliegenden Konzept näher beschrieben. Dies geschieht gemäß der Strategie der Bildungsregion Hannover, die Übergänge in den Bildungsbiographien von Kindern und Jugendlichen passgenau zu begleiten.

Die Beratungsstelle erweitert die Unterstützungsdienstleistungen für die Schulen bei der Aufnahme von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsstatus. Durch die bereits im Fachbereich Schule bestehende Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen werden die Schulen bereits seit dem Beginn des laufenden Schuljahres bei der Einrichtung von Sprachlernklassen und der Information über deren Belegung unterstützt. Mit der Koordinierungsstelle für Sprachlernklassen wird es eine enge Zusammenarbeit geben, zudem wird über die Beratungsstelle eine intensive Vernetzung mit anderen Beratungsstellen für die Zielgruppe stattfinden.

Entsprechend der im Konzept näher beschriebenen Szenarien für den Beratungsbedarf startet die Beratungsstelle mit einer Vollzeitstelle, die durch eine interne stellenmäßige Umschichtung im Fachbereich Schule geschaffen werden soll. Über den praktischen Betrieb werden Erfahrungen gesammelt, die Anhaltspunkte für eine flexible Anpassung des Beratungskonzepts im Hinblick auf Inhalte und weitere Zielgruppen - wie z.B. Zuwanderer aus EU-Staaten - geben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei den beabsichtigten Maßnahmen gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Sofern die Einrichtung der Beratungsstelle in der beschriebenen Form politisch unterstützt wird, wird verwaltungsseitig das Verfahren zur Erbringung der zusätzlichen Kosten für die Dolmetscherdienste veranlasst.

42.13 
Hannover / 15.06.2016