Drucksache Nr. 1119/2006:
Bebauungsplan Nr. 1648, Pfitznerstraße
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1119/2006
4
 

Bebauungsplan Nr. 1648, Pfitznerstraße
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1648 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zur Qualität von Wohngebieten zählt u.a. auch die Versorgung mit Gütern und Dienst- leistungen, die in Geschäften, Praxen und Büros angeboten werden. Diese Planung bringt einen Nahversorgermarkt in unmittelbare Nähe der Wohngebiete und dient damit der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur. Waren des täglichen Bedarfs können hier nun in fußläufiger Entfernung beschafft werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen (siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1648, Abschnitt 6 Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1648 hat vom 3. März 2006 bis 3. April 2006 öffentlich ausgelegen. Anregungen zur Planung gingen nicht ein.

Im Beschlussverfahren zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wurde im Stadt- bezirksrat Misburg-Anderten darauf hingewiesen, dass das zwischenzeitlich realisierte Bau- vorhaben nicht über die im vorliegenden Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Bäume verfügt.
Nach Ortsbesichtigung hat der Bauträger versichert, das Anpflanzen der im Bebauungs- plan und im Bauantrag vorgesehenen Bäume nachzuholen (siehe Anlage 4).

Das Verfahren wird nach dem alten Baurecht (in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung des BauGB) durchgeführt. Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Verfahren abschließen zu können.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt

61.12 
Hannover / 09.05.2006