Drucksache Nr. 1115/2012:
Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte des Kinderkrankenhauses auf der Bult mit betrieblichen und öffentlichen Plätzen

Inhalt der Drucksache:

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1115/2012
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Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte des Kinderkrankenhauses auf der Bult mit betrieblichen und öffentlichen Plätzen

Antrag,

zu beschließen.
  • der Gründung einer Betriebskindertagesstätte des Kinderkrankenhauses auf der Bult Janusz-Korczak-Allee 8 im Stadtteil Bult in Trägerschaft der Maschseekinder gem. GmbH mit der Betreuungsstruktur:

  • - 1 Krippengruppe für Kinder im Alter von 1-3 Jahren (15 Plätze öffentlich)
    - 1 Krippengruppe für Kinder im Alter von 1-3 Jahren (15 Plätze betrieblich)
    - 1 altersübergreifende Gruppe für Kinder im Alter von 1-5 Jahren (max. 25 Plätze betriebl.)
    zuzustimmen und
  • der Maschseekinder gem. GmbH als Träger der Einrichtung für die Krippengruppe mit 15 öffentlichen Plätzen in Ganztagsbetreuung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.08.2012, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme  I 36501.001.2
Aufwendungen über 1.000,-€ für Kindertagesstättenbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
lfd. Zuwendung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 83.860,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -83.860,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -83.860,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung in Höhe von 43% (Krippe) der Personalausgaben wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages für die laufende Förderung berücksichtigt. In der Gesamtfördersumme ist ein Betrag in Höhe von 5.000,- € zur einmaligen Zuwendung für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen enthalten. Für die beiden Betriebsgruppen wird der Zuschuss für Betriebskitaplätze in Höhe von 150 € pro Platz und Monat für Kinder mit erstem Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover gewährt.

Begründung des Antrages

Die Maschseekinder gem. GmbH. ist bereits anerkannter Träger der Jugendhilfe und betreibt seit dem 01.02.2011 die Kindertagesstätte 'Kinderhaus am Maschsee' im Stadtteil Südstadt mit Betreuungsplätzen für 30 Kinder im Krippenalter. Der Träger strebt nun an, sein Betreuungsangebot zu erweitern.
Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Kinderkrankenhaus auf der Bult, welches derzeit in direkter Nachbarschaft zur Kinderklinik einen Neubau errichtet in dem neben erweiterten Verwaltungsräumen auch eine Kindertagesstätte untergebracht werden soll. Neben den beiden betrieblichen Gruppen, deren Plätze in der überwiegenden Mehrheit der eigenen Mitarbeiterschaft zur Verfügung stehen wird, soll auch eine öffentlich zu belegende Krippengruppe für Kinder von Nichtbeschäftigten eingerichtet werden. Durch das Angebot wird dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen. Zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch das Angebot spezieller Öffnungszeiten, die auf die Bedürfnisse von Beschäftigten der Klinik abgestimmt sind.

Das Nieders. Kultusministerium hat eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Die Kosten für die laufende Förderung stehen unter dem Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 09.05.2012