Informationsdrucksache Nr. 1114/2022:
Abschlussbericht zur Onlinestudie von Dr. Michael Lichtblau, Anna Böhm, Leibniz Universität Hannover und der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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In den Jugendhilfeausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1114/2022
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Ausstattung und Nutzung digitaler Medien in hannoverschen Kitas

Abschlussbericht zur Onlinestudie von Dr. Michael Lichtblau, Anna Böhm, Leibniz Universität Hannover und der Landeshauptstadt Hannover

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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kitas richten sich generell gleichermaßen an alle Geschlechter, insbesondere achten die Einrichtungsleitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus werden digitale Medien allen Kindern im Rahmen von frühkindlicher Bildung altersentsprechend zugänglich gemacht.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Einführung:

Die Corona Pandemie hat den Alltag in Kindertagesstätten maßgeblich verändert. Grundsätzlich wird in den trägerübergreifenden § 78er SGB VIII Fach AGs von der Folge berichtet, dass parallel zur Einschränkung persönlicher Kontakte die Nutzung medialer Kontaktalternativen zunimmt. Kindertagesstätten greifen zunehmend auf digitale Formate zurück, um u.a. den Kontakt zu Familien zu halten und pädagogischen Fachkräften die Teilnahme an notwendigen Fortbildungen zu ermöglichen.

Die Landeshauptstadt Hannover hält im Fachbereich Jugend und Familie, Bereich Kindertagesstätten die trägerübergreifenden Programmen "Familienzentren", "Stadtteilmütter/-väter", "GemeinsamWachsen", "Rucksack KiTa mit Griffbereit" und "Hannoversche Kitas auf dem Weg zur Inklusion" Programme vor. Inhalt dieser Programme sind breit angelegte Fortbildungs-/Qualifizierungsformate für pädagogische Fachkräfte und Semiprofessionelle (u.a. Elternbegleiter*innen aus Rucksack KiTa), die einen wichtigen Beitrag zur Teilhabeförderung von soziokulturell benachteiligten Familien in den Stadtteilen leisten. In der Zeit der Kontaktvermeidung durch die Corona Pandemie wurden Fortbildungsformate und Beratungssettings online transformiert und durchgeführt.

Um aus der Überführung in digitale Angebote gesicherte Erkenntnisse und mögliche Handlungsbedarfe zu erhalten, beauftragte der Bereich Kindertagesstätten im Februar 2021 die Leibniz Universität Hannover mit der Durchführung einer Online-Umfrage zur Nutzung digitaler Medien in hannoverschen Kindertagesstätten. Im Rahmen der bereits bestehenden Kooperationen mit der Leibniz Universität, Dr. Michael Lichtblau, Inklusive Schulentwicklung, Institut für Sonderpädagogik (IfS), Philosophische Fakultät, wurde im Februar und März 2021 die Online-Umfrage für alle Kindertagesstätten im Stadtgebiet gestartet. Die freien Träger waren über die Abfrage und den Erkenntnishintergrund informiert. Die Teilnahme der Einrichtungen erfolgte auf freiwilliger Basis.

Da bekannt war, dass Zugänge zu digitaler Ausstattung in Kindertagesstätten für Leitungskräfte und pädagogische Fachkräfte sehr unterschiedlich gestaltet sind, wurden beide Gruppen getrennt voneinander befragt und ausgewertet.

Das Haupterkenntnisinteresse der Befragung lag darin zu erfahren, ob sich Onlineformate als Ergänzung zu Präsenzangeboten sowohl in der Fortbildungsorganisation als auch im Rahmen von Eltern(-bildungs)arbeit bewährt haben und nach der Pandemie weiter fortgeführt werden sollten. Darüber hinaus sollte ein Status quo in Bezug auf die technische Ausstattung und die Voraussetzungen für Onlineformate erhoben werden.

Von den 461 angeschriebenen Kindertagesstätten beteiligten sich 90 Einrichtungen an der Online-Umfrage. 101 Leitungskräfte (Leitung + Stellvertretung) und 216 pädagogische Fachkräfte haben die Fragen vollständig beantwortet.
Die vollständige Auswertung der Studie ist der Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Konsequenzen / Perspektiven auf Basis der Studie:

Die Ergebnisse aus dem anliegenden Abschlussbericht zur Onlinestudie sind im Fachbereich Jugend und Familie bei der Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für Kindertagesstätten eingeflossen. Die zeitgemäße Ausstattung von Kindertagesstätten mit digitaler Infrastruktur ist Teil dieser Digitalisierungsstrategie. Dazu gehört zunächst die Ausstattung der Kindertagesstätten mit WLAN und ist bei der Aufstellung des Haushalts 2023/24 berücksichtigt worden.


Perspektivisch sollte Digitalisierung in Kindertagesstätten als ein Zusammenspiel von vier Handlungsfelder in den Blick genommen werden:


Ø Technische Ausstattung, u.a. mit WLAN, Endgeräten, Software
Ø Medienpädagogische Qualifizierung und Professionalisierung der Mitarbeiter*innen um Kompetenz und Wissen zu erweitern und Integration medienpädagogischen Angeboten mit / für Kinder in den pädagogischen Alltag
Ø Medienpädagogische Beratung für Eltern (Beratung, Unterstützung, Hilfestellung) und Einführung digitaler Kommunikation mit Eltern (Videogespräche, Email, ggf. SMS, Messengerdienste, Kita App)
Ø Digitalisierung von Beobachtungsverfahren zur Bildungsbegleitung von Kindern und digitale Dokumentation von Entwicklungsfortschritten als Grundlage Eltern in die Entwicklungsbegleitung ihrer Kinder einzubeziehen

Eines der Ergebnisse dieser Studie weist auf das Fehlen eines Standards für die Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnik in Kindertagesstätten hin. Die Verwaltung nimmt dieses zum Anlass im Rahmen der SGB VIII § 78er AGs mit den freien Trägern einen Standard von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) in Kindertagesstätten und deren medienpädagogischen Einsatz zu erarbeiten. Im Bereich der Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft wird hierzu von der Fachberatung ein Digitalisierungskonzept entwickelt und entsprechende digitale Medien und Dokumentationssoftware eingeführt. Dieses beinhaltet die kreative und bildungsorientierte pädagogische Arbeit mit Medien mit den Kindern, die Kommunikation mit den Eltern über einen Kita-Messenger und die Informationsweitergabe an die Kindertagesstätten mittels einer „Elektronischen Pinnwand“. Es besteht eine Vernetzung des städtischen Kitabereichs mit den anderen Fachbereichen der LH Hannover im so genannten „Mediennetz“ unter der Leitung von 51.F.

Digitale Kommunikation in der Zusammenarbeit mit Eltern kann dabei sowohl den Bereich Elternbildung (Nutzung von Medien) als auch die Kommunikation mit Eltern (Videokonferenzen zu Entwicklungsgesprächen, Elternabende, etc.) beinhalten. Die Verwaltung sieht sich hier in der Verpflichtung als örtlicher Träger zu Medienkonzepten zu beraten und entsprechende Bildungsangebote (z. B. Medienfachtag/Fortbildungsangebote) zu unterbreiten.


Realisierung:

Unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen vertritt der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber dem Land die Haltung, dass der Bedarf über die aktuellen finanziellen Förderungsrichtlinien hinaus formuliert bleiben wird, so dass eine Verbesserung der Ausstattung von Kindertagesstätten mit digitalen Endgeräten, die Einrichtung von zukunftsfähigen W-LANs (Wireless-Local-Area-Networks) und pädagogischer Medienarbeit ermöglicht wird und bleibt. Die aktuell vorhandenen Landesförderrichtlinien, die sich mit diesem Themenbereich befassen, werden vom örtlichen Träger genutzt und für die Nutzung bei den freien Trägern beworben. Diese werden als Einstieg in die Ausstattungsförderung betrachtet, den es über die Landesregierung beizubehalten und auszuweiten gilt, um die Kindertagesstätten als zukunftsfähige, mediale Bildungsstätten aufzustellen.

Die aktuellen Landesförderprogramme sind die Folgenden:


1. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RL IKiGa)
Hiernach werden Investitionsmaßnahmen, die der Schaffung oder Ausstattung (u.a. auch für Digitalisierungsmaßnahmen) zusätzlicher Betreuungsplätze dienen, gefördert.

2. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der räumlichen und materiellen Ausstattung von Kindertagesstätten (RL Ausstattung)
Gefördert werden u.a. Ausstattungsgegenstände für elementare Bildung mit und durch Neue Medien. Hier sind alle Träger von Kindertagesstätten antragsberechtigt, deren Einrichtungen eine Landes-Finanzhilfe nach dem NKiTaG gewährt wird.

3. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Kindertagesbetreuung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern im digitalen Zeitalter (Richtlinie KiM – Kindgerechte Mediennutzung)
Gefördert werden hiernach folgende Maßnahmen:
· Fortbildungsmaßnahmen
· Beratung und Prozessbegleitung von Konzeptentwicklung und deren Umsetzung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege
· Projekte, an denen pädagogische Kräfte aus Kindertagesstätten oder Kindertagespflegepersonen auch zusammen mit den von Ihnen betreuten Kindern im Alter bis zur Einschulung und/oder den Eltern dieser Kinder beteiligt sind, und die auch als institutionenübergreifende Kooperationsprojekte mit Partnern, wie zum Beispiel öffentlichen Bibliotheken durchgeführt werden können.

Hier sind u.a. antragsberechtigt:
· die Jugendämter in Niedersachsen,
· die Bezirksverbände der Arbeiterwohlfahrt in Niedersachsen,
· das Diakonisches Werk evangelischer Kirchen Niedersachsen e. V.,
· der Paritätische Niedersachsen e.V.,
· das Deutsche Rote Kreuz Landesverband Niedersachsen e.V.,
· die Caritasverbände Niedersachsen und
· Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen Niedersachsen/Bremen e.V.
Zu 1.) hat die Verwaltung als antragsberechtigter örtlicher Träger der Jugendhilfe einen Förderantrag gestellt. Der Antrag umfasst sowohl in städtischer Trägerschaft betriebene Einrichtungen als auch Einrichtungen in freier Trägerschaft, die einen entsprechenden Bedarf an die Verwaltung herangetragen haben.

Auch an den Förderungen zu 2.) und 3.) wird die Verwaltung für ihre Einrichtungen partizipieren; die freien Träger können hier eigenständig Förderanträge stellen.

51.4 ).
Hannover / 25.04.2022