Informationsdrucksache Nr. 1113/2026:
Anmietung des bebauten Grundstücks Herschelstraße 28

Inhalt der Drucksache:

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Anmietung des bebauten Grundstücks Herschelstraße 28

Projektbeschreibung

Diamorphinambulanz

Bereits in der Info- Drucksache 0170/2023 „Bahnhofsnahe Plätze – Maßnahmen und Konzepte des Dezernates für Soziales und Integration“ wurde eine Erweiterung des Angebotes der PATRIDA MVZ Berlin (Diamorphinambulanz) als erstrebenswert beschrieben. Die hier vorliegende Drucksache ist das Ergebnis gemeinsamer Planungen mit dem Beauftragten Sucht und Suchtprävention der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und PATRIDA MVZ Berlin (MVZ) für den Standort Herschelstr. 28, 30159 Hannover.

Es ist geplant, das Gebäude durch die LHH anzumieten und der MVZ Teilbereiche als Diamorphinambulanz durch Untervermietung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter hat sich verpflichtet, nach Abschluss des Mietvertrages das Gebäude entsprechend den Wünschen der LHH und MVZ umzubauen.

Im Zusammenhang mit dem Konzept der bahnhofsnahen Plätze sind neue Lösungen im Umgang mit obdachlosen und suchterkrankten Menschen rund um den Bahnhof stark in den Fokus gerückt. Das bisherige Angebot der MVZ in der Odeonstraße besteht seit 2009. Mit derzeit etwa 90 zu behandelden Patient*innen hat die Einrichtung ihre räumliche Kapazitätsgrenze erreicht. Die bestehenden Räumlichkeiten in der Odeonstraße entsprechen den heutigen Anforderungen nur eingeschränkt, insbesondere die fehlende Barrierefreiheit, die begrenzte Aufenthaltsqualität sowie die räumlichen Kapazitäten erschweren eine zeitgemäße Versorgung schwer abhängigkeitserkrankter Menschen. Mit dem neuen Standort in der Herschelstraße 28 soll eine moderne, barrierefreie und integrierte Versorgungseinrichtung geschaffen werden. Ziel ist die Verbesserung der medizinischen, psychiatrischen und sozialen Versorgung schwer opioidabhängiger Menschen sowie die stärkere Stabilisierung besonders belasteter Patient*innen.

Das Projekt verbindet diamorphingestützte Behandlung, Aufenthaltsangebote, psychosoziale Unterstützung sowie Wohnangebote in enger Kooperation mit der LHH. Grundlage ist dabei der gemeinsame Ansatz einer besseren Vernetzung von Straßensozialarbeit, Suchthilfe, Wohnungslosenhilfe und suchtmedizinischer Versorgung. Die Einrichtung verfolgt einen niedrigschwelligen, beziehungsorientierten und traumasensiblen Ansatz. Ziel ist nicht nur die Sicherstellung der medizinischen Behandlung, sondern eine nachhaltige gesundheitliche und soziale Stabilisierung der Patient*innen.

Besonders innovativ ist hierbei die enge räumliche und konzeptionelle Verbindung unterschiedlicher Hilfesysteme innerhalb eines gemeinsamen Gebäudes. Dadurch entsteht ein integriertes Versorgungsmodell, das medizinische Behandlung, Tagesstruktur, soziale Unterstützung und Wohnangebote unmittelbar miteinander verbindet. Durch die enge Verzahnung der unterschiedlichen Hilfesysteme können Krisen frühzeitig erkannt und Hilfen unmittelbar eingeleitet werden.

Unterbringung obachloser Männer in Mikroappartements

Um die Situation obdachloser Personen im Innenstadtbereich spürbar zu verbessern, müssen dringend neben Tagesangeboten auch Unterkünfte in direkter Bahnhofsnähe für besonders immobile wohnungslose Menschen angeboten werden. Gemäß der Unterkunftsstrategie wird dabei der Ansatz der Unterbringung in Wohnungen angestrebt. Mit dem geplanten Umbau der Herschelstraße 28 entstehen 46 Mikroappartements mit eigener Pantryküche und Badezimmer. Jedes Appartement ist knapp 14 m² groß. Aufgrund der sozialen Angebote in den unteren Geschossen besteht die Möglichkeit, sich auch außerhalb des Appartements im Gebäude aufzuhalten. Gerade kleine Appartements für Einzelpersonen werden in der Unterbringung dringend benötigt, da die Grundrisse vieler Mehrfamilienhäuser vorwiegend größere Wohnungen vorsehen. Da im Obdachbereich gerade der Bedarf für alleinstehende Personen vorherrscht, können diese Wohnungen schlecht genutzt werden. Wirtschaftliches Handeln vorausgesetzt müssten die größeren Wohnungen dann mit Wohngemeinschaften belegt werden. Die bisherigen Erfahrungen in der Unterbringung zeigen, dass unbetreute Wohngemeinschaften im Obdachbereich sehr konfliktbehaftet sind.

Gemeinsame Angebote

Im Erdgeschoß wird ein größerer Raum für die Straßensozialarbeit aus dem Bereich Suchthilfe vorgesehen. Dort sollen Kontakte zu Menschen geknüpft werden, die in der Ambulanz substituiert werden. Die Wahrnehmung dieses Angebotes kann durch die Patient*innen selbst gesucht werden, wie auch auf Vermittlung durch das Praxisteam erfolgen. Inhalte dieser Arbeit sind insbesondere die Klärung der aktuellen Situation und der daraus entstehende Hilfebedarf (Bett, Wohnung, Ansprüche nach den Sozialgesetzbüchern etc.). In dem Kontext ist eine enge Zusammenarbeit mit der Sozialarbeit des MVZ und den Ärzt*innen notwendig, damit Hilfeplanungen aufeinander abgestimmt werden können. Ziel dieser Sprechzeiten der Straßensozialarbeit ist die Begleitung und Überleitung der suchtkranken Menschen in weiterführende Hilfen außerhalb der Ambulanz. Diese werden an den Werktagen für jeweils 2 Stunden angeboten und mit den Zeiten der Applikation von Diamorphin abgestimmt.

In dem Gebäude werden im 6. OG Übernachtungsmöglichkeiten für Patient*innen reserviert, die in der Ambulanz behandelt werden. Außerdem soll eine Zusammenarbeit mit der städtischen Unterbringung (OE 56.2) erfolgen, damit Appartements im 5. OG vorranging für Patient*innen zur Verfügung stehen. Fachlich unstrittig ist die Erkenntnis, dass eine Stabilisierung des Krankheitszustandes auf der Straße nicht möglich ist. Deshalb sollen die Betten insbesondere bei Neuaufnahmen angeboten werden. Aufgrund des zahlenmäßig begrenzten Angebotes soll dieses aber für einen Übergang nutzbar sein. Gemeinsam mit der Ambulanz ist die Straßensozialarbeit aufgefordert, eine weitergehende Klärung der Wohnsituation und dem damit verbundenen Wechsel in eine andere Einrichtung herbeizuführen. Im Falle eines Wohnungswechsels bleibt das Betreuungsverhältnis für den Patienten in der Ambulanz bestehen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Aufgabengebietes ist der Aufenthaltsbereich, indem die Straßensozialarbeit an drei Nachmittagen die Woche anwesend ist. Grundsätzlich soll dort die Möglichkeit für Gespräche, Spiele, Aufwärmen von mitgebrachtem Essen und weiteres mehr bestehen. Perspektivisch soll in den Nachmittagsstunden auch die Vergabe von Minijobs für Patient*innen der Ambulanz vermittelt werden. Dieses kann Serviceleistungen für den Ablauf im Haus wie beispielsweise Reinigungsarbeiten, Mülldienst im Haus oder die Erledigung von Waschaufträgen von Bewohnenden sein. Diese Arbeiten sollen in geringem Umfang finanziell vergütet werden.

Außerdem sollen ebenfalls Zeitkontingente für die aufsuchende Arbeit rund um den Hauptbahnhof eingeplant werden, um weiterhin in den Szenen vor Ort präsent zu sein und an den Szenetreffpunkt zu schauen, ob das Angebot in der Herschelstraße für bestimmte suchtkranke Menschen in Frage kommt.

Im Sinne eines gemeinschaftlichen Ansatzes soll die Cafeteria auch den Bewohnern der Einzelappartements im Rahmen der Zeiten von Ambulanz und Sozialarbeit zur Verfügung stehen. Dabei können sie das Angebot nutzen und auch die Unterstützung von Sozialarbeit wahrnehmen. Nach einem festgelegten Zeitraum wird die gemeinsame Nutzung von Patient*innen und Bewohnenden geplant. Hierzu wird noch eine Nutzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt aufgesetzt.

Einzelheiten zu den vertraglichen Regelungen des Kaufvertrages sind in der zeitgleich ins Verfahren gegebenen vertraulichen Beschlussdrucksache dargestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Frage des Mietvertrages berührt Genderaspekte, da die Unterbringung in der Herschelstraße 28 nur für Männer vorgesehen wird. Da es sich um autarke Wohnungen für obdachlose Personen handelt, soll gemäß der Unterkunftsstrategie nur ein Minimum an Sicherheitsdienstleistung eingekauft werden. Somit wird von einer gemischten Unterbringung aus Gewaltschutzgründen abgesehen. Es soll nur eine Person den Eingangsbereich 24/7 bewachen und das Einhalten der Hausordnung (Kontrolle des nächtlichen Besuchsverbot) begleiten.

Um auch die Belange von weiblichen obdachlosen Personen zu berücksichtigen, ist in der Uhlemeyerstraße 16 eine Unterkunft für obdachlose Frauen geplant. Hier ist eine spätere Kooperation mit dem MVZ denkbar.

Die finanziellen Auswirkungen und weitere Einzelheiten werden in der zeitgleich ins

Verfahren gegebenen vertraulichen Beschlussdrucksache dargestellt.

Kostentabelle

Dez. III 
Hannover / May 27, 2026