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2. Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur Durchführung der 2. Konkretisierung und zur Veröffentlichung (öffentliche Auslage) des Entwurfs
Antrag,
1. der Durchführung zur 2. Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover (EZK) durch Anpassung der Zentralen Versorgungsbereiche zuzustimmen (Anlage 1) und
2. die Veröffentlichung (öffentliche Auslage) des Entwurfs zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Anpassung der Zentralen Versorgungsbereiche im EZK und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange aller gesellschaftlicher Gruppen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Mit der 2. Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept entstehen keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das gesamtstädtische EZK wurde im Dezember 2021 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 BauGB beschlossen. Damit ist es für die Verwaltung verbindlich und dient gegenüber der Landes- und Regionalplanung als Nachweis der fachlich korrekten Auseinandersetzung mit den raumordnerischen Vorgaben zum Einzelhandel.
Die nun zu beschließende 2. Konkretisierung des EZK dient der teilräumlichen Anpassung des Einzelhandelskonzepts an veränderte strukturelle und städtebauliche Rahmenbedingungen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Hintergrund hierfür sind insbesondere laufende und geplante städtebauliche Projekte, die sich auf die fußläufige Erreichbarkeit der Handelsstandorte auswirken sowie Veränderungen im Nahversorgungsnetz Döhren-Wülfels seit der Beschlussfassung des gesamtstädtischen Konzepts im Jahr 2021.
Basierend auf den Ende 2025 erhobenen, aktuellen Bestandsdaten zum stationären Einzelhandel liegt ein Gutachten der CIMA von 2026 (ergänzendes Material zu dieser DS) vor, dass anhand der grundlegenden Ziele und Vorgaben des gesamtstädtischen EZK von 2021 eine Neubewertung der aktuellen Einzelhandelssituation in Döhren-Wülfel vornimmt.
Zentraler Baustein ist die Anpassung der Zentrenstruktur im Stadtbezirk, um den strukturellen Entwicklungen im Hinblick auf den Einzelhandel Rechnung zu tragen. Die 2. Konkretisierung soll somit zu einer aktualisierten, funktional ausgewogenen Standortstruktur beitragen.
Die Verwaltung schließt sich der fachlichen Einschätzung des Gutachters an und setzt die formulierten Ziele für Döhren-Wülfel in der 2. Konkretisierung um.
61.52
Hannover / May 27, 2026