Drucksache Nr. 1111/2010:
213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ledeburg / Nahversorgung Vinnhorst

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1111/2010
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213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ledeburg / Nahversorgung Vinnhorst

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Beabsichtigt ist die nachhaltige Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. Das geplante Nahversorgungszentrum ist fußläufig von einer großen Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen. Damit trägt die Planung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände für nicht oder eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen bei. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Im Stadtteil Vinnhorst ist die Nahversorgung stark reduziert und nur noch in geringen Umfang vorhanden, Einkaufsmöglichkeiten gibt es nur in fußläufig schlecht erreichbaren Randlagen. Auch in der Siedlung Mecklenheide im unmittelbar benachbarten Stadtteil Ledeburg ist die Nahversorgung nicht sicher gestellt.

Städtebauliches Ziel ist es, die Nahversorgung zu verbessern und an der Nahtstelle der beiden Stadtteile ein neues Nahversorgungszentrum als Quartierszentrum zu entwickeln.

Zwischen beiden Stadtteilen, die durch die hoch frequentierte Schulenburger Landstraße getrennt werden, besteht eine enge funktionale Beziehung. Mit der Planung bietet sich die Möglichkeit einer besseren Fußwegeanbindung und Querungssicherung der Schulenburger Landstraße, sowie eines gemeinsamen öffentlichen Platzes, der die Stadtteile städtebaulich und funktional zusammenführen und der Trennwirkung der Schulenburger Landstraße entgegenwirken soll.

Derzeit wird das Plangebiet an der Ecke Mecklenheidestraße / Schulenburger Landstraße vom Sportverein BV Werder genutzt. Auf der im städtischen Eigentum stehenden Fläche befinden sich ein Vereinsheim, ein Sportplatz mit Zuschauertribüne sowie bereits aufgegebene Tennisplätze. Die Sportflächen werden in diesem Umfang nicht mehr benötigt. Für eine Realisierung der Nahversorgung an diesem Standort sind der Umbau der Sportanlagen und der Neubau des Vereinsheims erforderlich.

Die genannten städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen sind auf der Grundlage des bestehenden Baurechts nicht umsetzbar. Der geltende Durchführungsplan Nr. 42 setzt hier Sportfläche fest. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Realisierung des Planungsziels erforderlich.

Die Planungsziele sind wesentlicher Bestandteil der Ziele des vom Rat festzulegenden Stadtumbaugebietes im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Stadtumbau West" (Drucksache Nr. 0080/2010).

Aufgrund des beantragten Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Verwaltung bei der Region Hannover die Durchführung eines Verfahrens zur Herstellung der Übereinstimmung mit den Ziel des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover beantragen (s. hierzu Anlage 3, Abschnitt 3.1 der Begründung).

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde mit Anschreiben vom 12.03.2010 durchgeführt. Gelegenheit zur Stellungnahme bestand bis zum 16.04.2010. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die Ergebnisse zusammengestellt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.

Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 213. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
61.15 
Hannover / 12.05.2010