Drucksache Nr. 1110/2020 E1:
Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Ungerstraße
- Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1504/2020
- Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1606/2020
- Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1607/2020

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1110/2020 E1
3
 

Stadtbahnstrecke D-West:
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Ungerstraße
- Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1504/2020
- Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1606/2020
- Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1607/2020

Antrag,

dem Änderungsantrag (Drucksache Nummer 15-1504/2020) aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Anlage 1) nicht zu folgen,

dem Änderungsantrag (Drucksache Nummer 15-1606/2020) aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Anlage 2) mit dem Änderungsantrag (Drucksache Nummer 15-1607/2020) (Anlage 3) nicht zu folgen,

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden beachtet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung


Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1504/2020 (Anlage 1)

Antrag:
Im Anschluss an Absatz 1 des Antragstextes der Hauptdrucksache 1110/2020 soll folgende Ergänzung aufgenommen werden:
„Dabei wird zusätzlich die Anregung des Bezirksrates aus der Drucksache 15-2112/2017 einbezogen, einen Alternativstandort zwischen Ende der Fußgängerzone Limmerstraße und Ungerstraße als eine weitere Planungsvariante in die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“

Stellungnahme:

Mit dem Beschluss zur Drucksache 1297/2017 E1 wurde in 2018 die von Seiten der Region vorgesehene Lage der Haltestelle Ungerstraße zwischen der Röttgerstraße und dem Beginn des Gleisbogens in Richtung Westen (Standort „Freizeitheim“) seitens der Ratsgremien bestätigt. Gleichzeitig wurde mit dieser Drucksache (1297/2017 E1) bereits der Antrag aus dem Stadtbezirksrat (Drucksache 15-2112/2017), auf den im Antragstext zur Drucksache 15-1504/2020 Bezug genommen wird, abgelehnt.

Die Variantendiskussion für den Hochbahnsteig Ungerstraße ist zum Zeitpunkt der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens damit abgeschlossen. Es wird daher vorgeschlagen, dem vorliegenden Änderungsantrag nicht zu folgen.


Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-1606/2020 (Anlage 2) mit Änderungsantrag, DS 15-1607/2020 (Anlage 3)

Antrag 15-1606/2020:
Im Anschluss an den ersten Spiegelstrich des Antragstextes sollen Ergänzungen im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Die Auslegung soll im Stadtbezirk Linden-Limmer erfolgen und über die üblichen 30 Tage hinaus verlängert werden. Es sollen unterschiedliche Beteiligungsformate, wie Versammlungen, Aussendungen per Post, Aktionen vor Ort etc. einbezogen werden.
Antrag 15-1607/2020:
Der Änderungsantrag DS 15-1606/2020 wird im Beschlusstext- und Begründungsverlauf um einen Passus („mobilitätseingeschränkte Personen, Nutzer*innen von Kinderwagen“) ergänzt.

Stellungnahme:
Im konkreten Fall besteht die Besonderheit, dass das Planfeststellungsverfahren nicht von der LHH, sondern von der Region Hannover als der für den ÖPNV zuständigen Behörde betrieben wird. Insoweit handelt es sich auch nicht um eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis der LHH. Dies führt dazu, dass hier weder dem Rat noch den Stadtbezirksräten Entscheidungsrechte in Angelegenheiten der Region zustehen können.

Es ist richtig, dass dem Stadtbezirksrat im Rahmen von Planfeststellungsverfahren bei Maßnahmen Dritter (hier: Region Hannover), soweit die LHH anhörungsberechtigt ist, vor der Abgabe ihrer Stellungnahme ein Anhörungsrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2.2 Buchstabe b) zusteht, soweit die Maßnahme den Stadtbezirk berührt.


Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die LHH jedoch nur begrenzt Zeit, ihre Stellungnahme gegenüber der Region Hannover abzugeben. Verspätet eingehende Stellungnahmen können ggf. unberücksichtigt bleiben. Es gibt also einen spätesten Zeitpunkt, zu dem der Rat seine Stellungnahme gegenüber der Region abgeben muss. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch die Anhörung aller Bezirksräte abgeschlossen sein. Soweit der Bezirksrat beschließt, im Rahmen seiner Anhörung eine Einwohnerversammlung durchzuführen, muss sich auch diese Anhörung in diesen Zeitplan einfügen lassen.

Darüber hinaus ist das Anhörungsverfahren im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens in § 73 VwVfG abschließend gesetzlich geregelt und hat in der Tat mit dem Anhörungsverfahren bei der Aufstellung eines Bebauungsplans (für den die LHH originär zuständig wäre) nichts zu tun. Insoweit ist der Verweis auf das Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrats in § 9 Abs. 1 Nr. 12 Hauptsatzung nichtzutreffend.

Anlagen

Anlage 1 Drucksachen-Nr. 15-1504/2020
Anlage 2 Drucksachen-Nr. 15-1606/2020
Anlage 3 Drucksachen-Nr. 15-1607/2020
66.11 
Hannover / 24.07.2020