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Aufstockung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Matthäi
Antrag,
zu beschließen,
- die Betreuungszeit von zwei Kindergartengruppen (23 und 25 Plätze) in der Kindertagesstätte Matthäi, Wiehbergstraße 41, 30519 Hannover, in Trägerschaft des ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover KdöR , von 3/4 - auf Ganztagsbetreuung aufzustocken, sowie
- ab dem 01.08.2023, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€51,100.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€51,100.00) |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zur Beschlussfassung des Rates zum Doppelhaushalt 2023/2024 als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Begründung des Antrages
Nach Auskunft des Trägers wird eine 3/4- Betreuung immer weniger nachgefragt. Aus diesem Grund sollen die Betreuungszeiten in den beiden Kindergartengruppen mit 23 und 25 Plätzen (3/4 Betreuung) auf eine Ganztagsbetreuung aufgestockt werden.
Durch diese Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Der Träger wird eine entsprechende Betriebserlaubnis beantragen.