Drucksache Nr. 1109/2014:
Übernahme der Grabstätte Fritz Behrens in die Ehrengrabpflege

Inhalt der Drucksache:

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1109/2014
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Übernahme der Grabstätte Fritz Behrens in die Ehrengrabpflege

Antrag,

zu beschließen,

dem Wunsch der Fritz Behrens-Stiftung zu entsprechen und die Grabstätte von Fritz Behrens, geboren am 17.12.1836, gestorben am 07.06.1920 in Hannover, auf dem Stadtfriedhof Engesohde, Abteilung 6, Nr. 98a–d, in die Ehrengrabpflege zu übernehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von dieser Beschlussdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55301
Bestattung und Grabpflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 300,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -300,00 €
Ab Übernahme entstehen der Stadt jährliche Pflege- und Unterhaltungskosten in Höhe von 300,00 Euro.

Begründung des Antrages

Die Fritz Behrens–Stiftung hat darum gebeten, die Grabstätte von Fritz Behrens in die Ehrengrabpflege zu übernehmen.
Fritz Behrens wurde 1836 in Groß Lafferde bei Peine geboren und engagierte sich beruflich im rheinischen Braunkohlenbergbau.
Neben seinem erfolgreichen geschäftlichen Wirken zeichnete sich Fritz Behrens insbesondere durch sein soziales Engagement aus.
Gleichwohl hielt sich Behrens als stiller sozialer Akteur im Hintergrund; erst nach seinem Tod wurde mit der Eröffnung seines Testaments vom 03. Mai 1910 sein soziales Engagement öffentlich.
Neben den Stiftungen für die Mitarbeiter der „Braunkohlen- und Brikettwerke Roddergrube AG“ im Rheinland und für seinen Heimatort Groß Lafferde war die mit einem Drittel seines Vermögens ausgestattete Fritz Behrens-Stiftung der Einstieg in ein dauerhaft wirkendes gemeinwohlorientiertes Engagement.

Mit dem auf der Basis des Testamentes aus dem Jahr 1910 in der Satzung vom 12. April 1923 festgelegten Zweck der Stiftung,
- Wohltätigkeit in der Krankenfürsorge,
- Kunst, Wissenschaft und Volksbildung,
- Sport,
- Denkmalschutz (spätere Ergänzung);

werden auch heute noch aktuelle Handlungsfelder gemeinwohlorientierter Bedarfe berücksichtigt.

Insoweit ist dem Stifter eine bereits 1910 eingenommene Weitsicht im Sinne eines gemeinwohlorientierten Handelns zu attestieren.

Durch das Wirken der Stiftung in den Jahren nach der Gründung hat auch die Stadt Hannover vielfältig partizipieren können.

So konnten wichtige Exponate

dem Museum August Kestner,
dem Sprengel Museum und
dem Wilhelm-Busch-Museum

als Dauerleihgabe zugeführt werden.

Darüber hinaus förderte die Fritz Behrens-Stiftung Ankäufe von Plastiken und Skulpturen, die seit vielen Jahrzehnten Bestandteil des öffentlichen Raumes sind.

Mit dem Ansinnen der Fritz Behrens-Stiftung, die Grabstätte in die Ehrengrabpflege zu übernehmen, soll dem Stifter posthum öffentliche Anerkennung für sein Wirken zuteilwerden.

Gleichzeitig besteht die Hoffnung, den Stifter Fritz Behrens aus seiner selbst gewählten Bescheidenheit zu entrücken und ihn auch in der Gegenwart als ein beispielgebendes Engagement öffentlich werden zu lassen.




Als aus der Sicht der Verwaltung vorzunehmende Betrachtung ist anzumerken, dass über die Person Fritz Behrens keinerlei Erkenntnisse vorliegen oder recherchierbar waren, die eine Übernahme in die Ehrengrabpflege ausschließen könnten.

Auch der Aspekt, ob das Wirken der Stiftung in den Jahren 1933 - 1945 Anlass zu einer anderen Bewertung geben könnte, ist nach derzeitigen Kenntnissen ohne Relevanz.

Unter Abwägung aller Gesichtspunkte, befürwortet die Verwaltung den Antrag der Stiftung auf Übernahme der Grabstätte in die städtische Ehrengrabpflege.

Die Übernahme einer Grabstätte als Ehrengrab richtet sich nach den vom Rat am 19. Mai 1965 zugestimmten Verwaltungsrichtlinien.
43 / 43.44
Hannover / 19.05.2014