Drucksache Nr. 1104/2016:
233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Kirchrode / "Feuerwache 3"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss (zur Entscheidung zu Antragspunkt 1)
In die Ratsversammlung
 
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1104/2016
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233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich Kirchrode / "Feuerwache 3"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 233. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen aus.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem 233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 3 von der Jordanstraße im Stadtteil Südstadt an den neuen Standort in der Langen-Feld-Straße geschaffen werden.
Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1817. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

§ 3 Abs. 1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind
Für den Bebauungsplan Nr. 1817 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 3.12.2015 bis 19.01.2016 durchgeführt worden. Die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegen damit vor. Zudem sind Änderungsbereich und Planungsziel mit dem Bebauungsplan Nr. 1817 deckungsgleich. Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 14.10.2015 bis 19.11.2015 im Rahmen des Bebaungsplanverfahrens durchgeführt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben. Demzufolge soll das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs durchgeführt werden.



Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 233. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 12.05.2016