Informationsdrucksache Nr. 1104/2015:
Schulentwicklungsplanung Gymnasien; Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Schulausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1104/2015
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Schulentwicklungsplanung Gymnasien; Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren

Allgemeine Informationen
Das Land Niedersachsen hat sowohl die Rückkehr zu G 9 - dem Abitur nach 13 Schuljahren - angekündigt, als auch den Wegfall der Schullaufbahnempfehlungen und Abschulungen. Eine Veröffentlichung des Gesetzentwurfes ist erfolgt; ein Inkrafttreten des Gesetzes ist zum Sommer 2015 geplant. Derzeit läuft das Anhörungsverfahren.

Die Rückkehr zu G 9 ist in der Weise geplant, dass alle Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2015/16 in den 5. bis 8. Klassen befinden, bereits das Abitur nach den neuen Regelungen ablegen. Für die Umsetzung bedeutet dies, dass zum Schuljahr 2020/21 der erste 13. Jahrgang zusätzlich an den Gymnasien verbleibt. Inwieweit sich das Anwahlverhalten der Eltern durch die Wiedereinführung von G 9 verändert, bleibt abzuwarten. Die möglichen Auswirkungen werden die Verteilerkonferenzen bzw. die Anmeldungen zum Schuljahr 2015/16 und den kommenden Jahren zeigen. Bei der Veränderung auf G 8 hat sich das Anwahlverhalten der Familien zwischen den Gymnasien und den übrigen weiterführenden Schulen kaum verändert.
Durch den Wegfall der Laufbahnempfehlungen nach der Grundschule kann es zudem zu Veränderungen der Schülerstruktur an den Gymnasien kommen, die eine verstärkte und intensivere Differenzierung und Förderung nötig machen.

Die Rückkehr zu G 9 erfordert zusätzliche Räume aufgrund des neuen 13. Jahrgangs. Dieser ist nicht in den vorhandenen Gebäuden darstellbar, auch wenn es bis vor einigen Jahren diese Form des Abiturs schon einmal gab.
Die Schulplanung bzw. der Schulträger ist verpflichtet, ausreichenden Schulraum vorzuhalten, muss dieses aber selbstverständlich auch ressourcenschonend vornehmen. So wurden zunächst bei Abschaffung der Orientierungsstufen diverse Außenstellen – auch an den Gymnasien – eingerichtet, um die zusätzlichen Jahrgänge zu versorgen. Mit Einführung G 8 wurden viele dieser Außenstellen in die Hauptgebäude integriert und die zusätzlichen Standorte aufgegeben bzw. anderweitigen Nutzungen zugeführt. Gleichzeitig forderte die Einführung des Ganztagsbetriebes und die Inklusion ebenfalls die Bereitstellung neuer Räume, so dass die Gymnasien in Hannover aktuell räumlich mehr als ausgelastet sind.

Ein „Auffangen“ der zusätzlichen Schülerschaft des 13. Jahrgangs im Bestandsgebäude ist daher in keinem Fall möglich, zumal sich auch inhaltliche Rahmenbedingungen – z.B. eine erheblich weitergehende Differenzierung auch im gymnasialen Bereich - verändert haben.

Die steigenden Schülerzahlen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in Hannover sind ein gesondertes Thema, dem die LHH durch die Schaffung eines 17. Gymnasiums Rechnung trägt (DS 0695/2014 und DS 1368/2014).

Die Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin muss dafür sorgen, dass ausreichend Schulraum für die Versorgung der Klassen bzw. zusätzlichen Oberstufenkurse zur Verfügung steht. Ab Sommer 2015 werden in der Sek I 67 Züge, d.h. 67 Klassen mit maximal 30 Schülerinnen und Schülern, im gymnasialen Bereich vorgehalten. Dies entspricht rechnerisch ca. 98 Zügen bzw. Lerngruppen mit 18- 20 Schülerinnen und Schülern in der Sek II, wenn man davon ausgeht, dass alle Gymnasiasten bis zum Abitur die Schule besuchen und sich Abgänger vom Gymnasium und Wechsler von der Realschule/ IGS in etwa die Waage halten.

Die Rückkehr zu G 9 verändert die erforderliche Raumsituation an den Gymnasien in mehrfacher Hinsicht. Es war daher eine Überarbeitung des vorhandenen Standardraumprogramms (SRP) für Gymnasien notwendig (bisher: siehe Info-DS 0654/2013).

Standardraumprogramm (SRP)
Zur Umsetzung wurde seitens der Schulverwaltung eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von vier Schulleitungen der Gymnasien sowie TeilnehmerInnen des Stadtelternrates eingerichtet, um ein neues SRP zu entwickeln. Dabei wurde das gesamte SRP (bisher Stand 2007; aktualisiert 2013 für Ganztagsbetreuung/ Inklusion) hinsichtlich der Erfahrungen der letzten Jahre überprüft, um ggf. veränderte Anforderungen – z.B. aufgrund Ausstattungs- und Sicherheitsbestimmungen sowie neuer Erkenntnisse hinsichtlich der Inklusion – mit aufzunehmen.

Das neue Raumprogramm wurde in enger Abstimmung zwischen Schulleitungen und Schulverwaltung erarbeitet, und die daraus resultierenden Veränderungen mit den Fachbereichen Finanzen und Gebäudemanagement diskutiert und abgestimmt. Die überarbeitete Fassung, die für alle Neubauten verbindliche Grundlage ist und bei Sanierungen oder Erweiterungen als Orientierungsrahmen dient, ist als Anlage 1 beigefügt. Alle Veränderungen zum bisherigen SRP sind rot gekennzeichnet, ergänzend sind zudem die bisherigen Standards mit aufgeführt. Insgesamt wurde der Raumbedarf um knapp 750 m² erweitert. Alle Flächenangaben berücksichtigen, wie bisher, nur die schulischen Nutzflächen und keine Verkehrsflächen.

Umsetzung G 9 an den bestehenden Standorten
Grundlage für eine Festlegung der erforderlichen Erweiterungen aufgrund G 9 ist eine Erhebung des Ist-Bestandes der Schulen sowohl hinsichtlich der Quadratmeter als auch der Nutzung der Räume. Im Anschluss sind die jeweiligen Ausbaubedarfe festzulegen und Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei den bestehenden Schulen nicht alle jetzt festgelegten zukünftigen Erfordernisse (wie z.B. eine Vergrößerung der Chemieräume um 6 m²) umgesetzt werden können. Anhand der konkreten Ist-Daten soll aber versucht werden, für jeden Standort ein optimales Ausbauprogramm unter Berücksichtigung der neuen Standards zu entwickeln.

Eine alternative Lösung zur Schaffung von Räumen für den zusätzlichen Jahrgang wäre die Reduzierung der Zügigkeit einer Schule. Auch Kooperationen mehrerer Schulen oder gemeinsame Nutzungen von Räumen oder auch befristete Übergangslösungen sind denkbar. Die Reduzierung von Zügigkeiten und damit des Platzangebotes wäre angesichts der konstant hohen und eventuell weiter steigenden Schülerzahlen allerdings nicht ohne entsprechende Ersatzbauten umzusetzen. Hinzu kommt, dass eine gewisse Mindestzügigkeit Voraussetzung für ein funktionierendes schulisches Konzept und eine breit gefächerte Oberstufe ist. Vor diesem Hintergrund ist dies für die Verwaltung keine wünschenswerte Alternative. Sobald seitens der Verwaltung erste Lösungsideen auf Basis der Ist-Erhebung - auch unter Einbeziehung bereits erfolgter Vorschläge der Schulleitungen - erarbeitet wurden, erfolgt eine erneute Rückkopplung mit den Schulleitungen.

Ziel ist, im ersten Halbjahr 2016 ein abgestimmtes Programm vorzulegen, welches die Umsetzungspläne an allen hannoverschen Gymnasien beinhaltet. Nach entsprechender politischer Beschlussfassung ist dies dann baulich bis zum Schuljahr 2020/21 umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren wirkt sich in gleicher Weise auf Schülerinnen und Schüler aus. Ziel ist eine ausreichende Versorgung der hannoverschen Gymnasien mit räumlichen Ressourcen, um eine gute und nachfragegerechte Versorgung der Familien in Hannover zu gewährleisten. Standortspezifische Besonderheiten sollen Berücksichtigung finden.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen durch die erforderlichen Erweiterungen erhebliche finanzielle Auswirkungen. Für die baulichen Maßnahmen rechnet die LHH derzeit mit Kosten von ca. 35 Mio. €. Darüber hinaus fallen Kosten für die Ausstattung bzw. Einrichtung der zusätzlichen Räume an. Sollten weitergehende bauliche Maßnahmen, z.B. durch gleichzeitig anfallende Sanierungsmaßnahmen, erforderlich werden, würden die Kosten weiter ansteigen. Sollte zudem aufgrund einer erhöhten Nachfrage der Eltern oder erforderlicher Ersatzbauten durch wegfallende Zügigkeiten ein weiterer neuer Standort erforderlich werden, wären die Kosten ebenfalls erheblich höher.

Eine erste genauere Kostenermittlung wird erfolgen, wenn die Maßnahmen für die einzelnen Standorte konkreter werden.

42.11 
Hannover / 18.05.2015