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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.1878 - Ärztehaus Brabeckstraße - Veröffentlichungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1878 Ärztehaus Brabeckstraße und der Begründung in Anlage 2 zuzustimmen und
2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bebauungsplan und die damit verbundenen Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden neue Baurechte durch Nachverdichtung begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben. Maßnahmen zum Klimaschutz sind in der Begründung unter den Punkten acht und neun behandelt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1878 soll die planungsrechtlichen Voraussetztungen für den Bau eines Ärztehauses schaffen. Der geplante Neubau dient vorwiegend der Unterbringung von Einrichtungen der medizinischen Versorgung sowie in untergeordneter Weise dem Servicewohnen. Es dient somit der medizinischen Versorgung.
Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am 10.06.2020 (Drs. 1209/2020) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 23.07.2020 bis 04.09.2020 statt. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme eines Rechtsanwalts für seine Mandantin aus der Nachbarschaft eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 15.10.2025 bis 17.11.2025 statt. Während dieser Zeit sind drei abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen.
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Schreiben und die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in Anlage 3 behandelt.
Die Stellungnahme des Bereiches Forst, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
61.13
Hannover / May 27, 2026