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Schließung der Nebenstelle Misburg des Fachbereichs Recht und Ordnung, Waldstraße 9, (Drucksachen 15-1300/2004 und 15-1302/2004)
Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 07.07.2004 (Anlage 1 Protokollauszug)
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es sind keine besonderen Auswirkungen erkennbar.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 123.000,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 30.000,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 153.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -153.000,00 € | |
Stellungnahme zu den Fragen aus der Sitzung des Organisations- und Personalausschusses am 07.07.2004
Für die Nebenstelle Misburg wurden im Jahr 2003 15.774 Besucher errechnet. Bei der Anzahl der BesucherInnen handelt es sich nicht um das Ergebnis einer Zählung der Kunden, sondern um die Anzahl der erbrachten EDV-Leistungen. Da dieses Auswertungskriterium für die Ermittlung der Besucherverteilung für alle Bürgerämter und Nebenstellen angewandt wird, handelt es sich dabei auch um repräsentative, vergleichbare Zahlen.
Der von Herrn Bezirksbürgermeister Fuljahn vom Stadtbezirksrat Misburg-Anderten am 30.06.2004 vorgelegte Vergleich (Anlage 2) der Besucherzahlen in den Bürgerämtern/ Nebenstellen geht davon aus, dass ständig die zugewiesene MitarbeiterInnenzahl für Kundenkontakte zur Verfügung steht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass beispielsweise aufgrund krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheitszeiten Personalverschiebungen vorgenommen werden, auch um eine Mindeststärke in der Besetzung unserer Bürgerämter und Nebenstellen aufrecht zu erhalten.
Für die Ermittlung der notwendigen Anzahl von Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen ist nach Vorgaben der KGST als Berechnungsgrundlage die Anzahl der Jahresarbeitsminuten, bezogen auf die einzelnen und unterschiedlichen Bearbeitungsfälle, heranzuziehen.
Weiterhin ist die Aufgabenstellung zwischen den Bürgerämtern und Nebenstellen sehr unterschiedlich. In den Bürgerämtern nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzliche fachliche (z.B. Fischereischeine, Parkausweise und verkehrsrechtliche Genehmigungen) und organisatorische Aufgaben (u.a. Dienstplanung, Kassengeschäfte) wahr, dies ist verbunden mit mehr Eigenverantwortung und damit auch mehr Arbeitsaufwand.
Eine Überbesetzung von Bürgerämtern ist keinesfalls gegeben. Der Personalbestand ist notwendig, um die Öffnungszeiten und den besseren Bürgerservice (z.B. Ausfüllen von Meldeformularen, angenehmere Bedienatmosphäre) abzudecken.
Wollte man in Misburg ähnliche Bedingungen schaffen, wären neben zwei zusätzlichen Beschäftigten auch erhebliche Aufwendungen für die erforderliche Infrastruktur (kundenfreundliche Wartebereiche und Bediensituation) notwendig. Dieses ist unter den derzeitigen finanziellen Vorgaben nicht leistbar.
Die Reduzierung von 3 Stellen ist aufgrund HK V (Beschluss vom 26.02.04, DS 2669/2003) zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat auch geprüft, inwieweit diese Einsparvorgabe durch andere organisatorische Maßnahmen erbracht werden könnte. Es wurde festgestellt, dass eine Personalreduzierung unter Beibehaltung aller 9 Servicestandorte der OE 32.11 zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten und damit zu einer vollständigen Veränderung des bewährten Bürgeramtskonzeptes führen müsste. Dieses würde den bisher getätigten Investitionen in bürgerfreundliche Einrichtungen zuwiderlaufen. Der Standard von mindestens zwei bis 18.00 Uhr geöffneten Bürgerämtern pro Tag könnte nicht aufrechterhalten werden. Eine geringere Anzahl von Beschäftigten pro Servicestandort vermindert auch die Möglichkeit auf stärkeren Publikumsandrang oder Personalausfälle flexibel zu reagieren; damit würden sich Wartezeiten erhöhen und die Kundenzufriedenheit sinken. Ziel ist es den bisherigen Qualitätsstandard der Bürgerämter trotz Arbeitsverdichtung und Sparvorgaben weiter aufrechtzuerhalten. Daher sieht die Verwaltung keine Alternative zur Schließung der Nebenstelle Misburg.
Den Kunden soll angeboten werden, dass sie Dokumente, die in anderen Bürgerämtern der Stadt beantragt haben, künftig in der Stadtbibliothek Misburg abholen können.
32.1
Hannover / 16.08.2004