Drucksache Nr. 1100/2014:
„Waage e.V.“
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgestzbuch VIII (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

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1100/2014
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„Waage e.V.“
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgestzbuch VIII (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Waage Hannover e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein „Waage Hannover e.V.“ sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung der Beratung und Vermittlung in eskalierten Elternkonflikten berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein „Waage Hannover e.V.“ hat mit Datum vom 18.12.2012 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt.
Im Jahresbericht sind die Ziele, Aufgaben, Organisationsformen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe ausführlich dargelegt.

Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.
Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger
1. Auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei Jahren tätig ist,
2. Aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
3. Die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Der Verein „Waage Hannover e.V.“ wurde 1990 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover eingetragen (Anlage 1).

Laut Satzung ist primärer Zweck des Vereins, in Konflikten die Beteiligten dabei zu unterstützen, einvernehmliche Regelungen zu treffen. Dazu richtete Waage e. V. eine Mediations- und Konfliktschlichtungsstelle ein. Insbesondere berät und vermittelt der Verein
- Im familiengerichtlichen Verfahren mit dem Ziel einvernehmlicher Regelungen, vor allem in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten
- In strafrechtlich relevanten Konflikten (Täter-Opfer-Ausgleich)
- Im zivilrechtlichen Bereich

Besondere Bedeutung im Rahmen der Jugendhilfe hat das Angebot von Beratung und Vermittlung im familienrechtlichen Verfahren in eskalierten/hochstrittigen Sorge- und Umgangskonflikten insbesondere in gewaltbelasteten Familien. Durch Einzel- und Mediationsgespräche mit den Eltern sollen diese wieder in die Lage versetzt werden, zum Wohl ihrer Kinder einvernehmliche Lösungen ihrer Konflikte zu entwickeln. Auch Kinder und Jugendliche können Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Das Angebot von Waage e. V. steht sowohl Klientinnen und Klienten aus der Landeshauptstadt als auch der Region offen.

Waage e. V. kooperiert im Rahmen der HannoverschenFamilienPraxis sowohl mit dem Kommunalen Sozialdienst der Landeshauptstadt als auch mit den Familienrichtern des Amtsgerichtes Hannover, die dem Verein entsprechende Fälle zuweisen.

Die Mitarbeitenden von „Waage e.V.“ kommen aus unterschiedlichen Disziplinen wie Dipl. Sozialarbeit und -pädagogik, Jura und Lehramt. Das Team besteht aus festen und freien Mitarbeitenden. Der Verein bietet ebenfalls regelmäßig Ausbildungen für ehrenamtliche KonfliktvermittlerInnen aus.

Die Satzung sowie die Angebote von „Waage e.V.“ im Bereich des KJHG sind in der Anlage beigefügt (Anlage 2).

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover liegt vor (Anlage 3).

Es wird deshalb empfohlen, „Waage e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
51.3 
Hannover / 14.05.2014