Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort der Hauptschule Im Schulzentrum Badenstedt und der Realschule Im Schulzentrum Badenstedt in Hannover-Badenstedt, Plantagenstraße 22
Antrag,
zu beschließen:
1. die Hauptschule Im SZ Badenstedt und die Realschule Badenstedt in
Hannover-Badenstedt auslaufend ab dem 01.08.2010 aufzuheben,
2. an diesem Standort eine 5-zügige Integrierte Gesamtschule als Ganztagsschule für
den Sekundarbereich I aufbauend ab Jahrgang 5 zum 01.08.2010 zu errichten,
3. als Schulbezirk dieser Integrierten Gesamtschule das gesamte hannoversche
Stadtgebiet festzulegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Zusätzliche laufende Kosten entstehen durch die Änderung der Schulform nicht.
Die räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Integrierten Gesamtschule als Ganztagschule stehen am Schulstandort Badenstedt zur Verfügung. Es werden kleinere strukturelle bauliche Veränderungen erforderlich werden.
Begründung des Antrages
Mit Schreiben vom 10. März 2009 haben die Schulleitungen der Hauptschule Im SZ Badenstedt und der Realschule Badenstedt den Schulträger gebeten, die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule bei der Schulbehörde zu beantragen. Die Gesamtkonferenzen und die Schulvorstände beider Schulen haben sich positiv für die Gründung einer Integrierten Gesamtschule ausgesprochen. Beide Schulen arbeiten als offene Ganztagsschulen; die Hauptschule seit dem 01.08.1994, die Realschule seit dem 01.08.2004.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit den zum 01.08.2008 vom Land vorgenommenen Änderungen zum Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist das Verbot für die Neuerrichtung von Integrierten Gesamtschulen für die Schulträger unter bestimmten Rahmenbedingungen aufgehoben worden.
Schulträger, die neue Integrierte Gesamtschulen errichten wollen, haben dem Land gegenüber insbesondere den Nachweis zu führen, dass es einen objektiv feststellbaren nachhaltigen Elternwillen gibt und das wohnortnahe vorhandene gegliederte Schulsystem gleichzeitig nicht in Frage gestellt wird. Darüber hinaus ist in der geänderten Verordnung zur Schul-entwicklungsplanung (VO-SEP) die Mindestgröße für Integrierte Gesamtschulen im Sekundarbereich I auf 5 Züge festschrieben worden.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben hat der Schulträger zur Feststellung des Bedürfnisses zur Neugründung von Integrierten Gesamtschulen des § 106 Abs. 1 NSchG eine umfassende Eltern-Befragung der Grundschuljahrgänge 1-4 des Schuljahres 2008/2009 vorgenommen.
Die detaillierte Auswertung dieser Elternbefragung wurde in einer gesonderten Informations-drucksache Nr. 2420/2008 dargestellt. Die hohe Beteiligungsquote der Eltern an der Befragung und die hohe Prozentzahl der Eltern, die sich für eine Beschulung ihrer Kinder an Integrierten Gesamtschulen aussprechen, machen im Ergebnis deutlich, dass unter der Bevölkerung ein großes stadtweites Interesse an der Errichtung weiterer Gesamtschulen besteht.
Die langfristigen Prognosen zur Einwohnerentwicklung weisen im Bereich der Kinder und Jugendlichen eine relativ konstante Größenordnung auf. Ein signifikanter Rückgang der Schülerzahlen ist nicht zu verzeichnen; vielmehr ist von einem nachhaltigen Bedarf an Schulplätzen auszugehen.
Die Anwahlmöglichkeit von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien bleibt den stadthannoverschen Schülerinnen und Schülern auch bei der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Badenstedt weiterhin unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung neuer Integrierter Gesamtschulen im Stadtgebiet Hannover sind nach Auffassung der Verwaltung damit erfüllt.
Raumprogramm
Die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer 5-zügigen Integrierten Gesamtschule als Ganztagschule an diesem Schulstandort sind vorhanden. Die Außenstelle der Helene-Lange-Schule wird davon nicht berührt. Größere strukturelle bauliche Veränderungen und Neubauten sind nicht erforderlich.
Schulbezirk
Der Einzugsbereich der neuen Integrierten Gesamtschule soll das gesamte Stadtgebiet umfassen. Die Möglichkeit, ein Konzept als Stadtteilschule – etwa durch eine besonders enge Zusammenarbeit mit benachbarten Grundschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kirchen, Firmen und Vereinen – zu entwickeln bzw. bewährte Kooperationen fortzusetzen, wird durch den stadtweiten Einzugsbereich nicht beeinträchtigt, zumal davon auszugehen ist, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler aus dem näheren Umfeld der Schule kommen wird.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zur Errichtung einer neuen Integrierten Gesamtschule zum 01.08.2010 am Schulstandort Badenstedt zuzustimmen und damit einverstanden zu sein, dass die entsprechende Genehmigung bei der Landesschulbehörde offiziell beantragt wird.
42.5
Hannover / May 11, 2009