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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Fortsetzung des Partnerschaftsvertrages proKlima
Antrag,
der Fortsetzung des Partnerschaftsvertrages proKlima in der beiliegenden Form (siehe Anlage 1) zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gegenstand des Partnerschaftsvertrages ist die Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Zwecke des Klimaschutzes. Dies kommt Männern und Frauen gleichermaßen zugute. Auch stehen die Fördermöglichkeiten Männern und Frauen in gleicher Weise offen, so dass sich keine spezifischen Gender-Aspekte ergeben.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 1.000.000,00 € | 1.8170.718000.0 |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 1.000.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -1.000.000,00 € | |
Als Bemessungsgrundlage für die zu leistenden jährlichen Einzahlungen gelten 3,25% der von den Stadtwerken im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr an die VVG mbH abgeführten Gewinne. Die genannten 1 Mio € sind hierbei der maximal zu zahlende Betrag.
Begründung des Antrages
Der Partnerschaftsvertrag proKlima zwischen der Landeshauptstadt Hannover, den Stadtwerken Hannover AG sowie fünf regionsangehörigen Kommunen und weiteren sechs Organisationen wurde zum 01.01.1998 geschlossen. Dadurch konnte eine sehr erfolgreiche Förderung von Maßnahmen und Projekten zum Klimaschutz initiiert werden. Näheres bzgl. der inhaltlichen Arbeit kann den regelmäßig erscheinenden Jahresberichten von proKlima entnommen werden.
Der Partnerschaftsvertrag wurde zunächst bis zum 31.12.2005 geschlossen und soll nun über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt werden. Sowohl der Beirat als auch das Kuratorium proKlima haben sich bereits dafür ausgesprochen und auch in den beteiligten Kommunen wird parallel über die Fortsetzung des Vertrages beraten.
Der als Anlage 1 beigefügte Vertragsentwurf ist zwischen den Verwaltungen aller beteiligten Institutionen abgestimmt und wurde gegenüber der bisher geltenden Fassung lediglich redaktionell überarbeitet. Die entsprechenden Änderungen sind in der Anlage 1 kenntlich gemacht, um dies leichter nachvollziehen zu können. Weitere Erläuterungen zu diesen Änderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
VII
Hannover / 11.05.2004