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Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des unerlaubten Befahrens der Fahrradstraße sowie des illegalen Parkens durch den Einbau eines Modalfilters sowie das Setzen weiterer Poller
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen für die Poller sowie ergänzende Markierung und Beschilderung sind gering und werden im Rahmen der jährlichen Aufgabenerbringung der Verwaltung finanziert.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange sind durch die geplanten Maßnahmen nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Klimawirkungsprüfung
Durch die mit der Maßnahme beabsichtigte Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Langen Laube und einer damit einhergehenden Nutzungsverbesserung für den Radverkehr wird eine noch bessere Nutzung der Fahrradstraße sowie eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität erwartet. Dadurch wird der CO2-Ausstoß weiter verringert und das Klima in der Straße verbessert.
Ausgangslage
Mit der Drucksache 1887/2023 in Verbindung mit der Drucksache1887/2023 E1 wurde beschlossen, die bereits seit vielen Jahren angeordnete Fahrradstraße Lange Laube von der Münzstraße bis zur Otto-Brenner-Straße für den Radverkehr aufzuwerten und störungsfreier nutzbar zu machen, in dem mit dem straßenrechtlichen Verfahren einer Teileinziehung der Kfz-Verkehr weitestgehend untersagt wird (die Straße wird damit zur reinen Fahrradstraße). Dazu bedarf es folgend einer verkehrsbehördlichen Anordnung mit entsprechenden Markierungen und Beschilderungen, um damit lediglich den Liefer- und Ladeverkehr, sowie die Zufahrt in die Grundstücke zuzulassen. Unterstützend wurden in den ehemaligen Parknischen zum Teil ergänzend Fahrradbügel angeordnet sowie in Teilbereichen Lieferzonen ausgewiesen, damit ein Parken des Lieferverkehrs auf der Fahrbahn als ein Hauptärgernis zukünftig nicht mehr notwendig ist.
Mit dem Änderungsantrag 15-2177/2023 zur Drucksache 1887/2023 aus dem Stadtbezirksrat Mitte wurde die Verwaltung zu folgenden Maßnahmen aufgefordert:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung der Langen Laube als reine Fahrradstraße ohne Kfz-Verkehr zusätzlich zu unterstützen, indem
- auf Höhe der Langen Laube 20 (zwischen Hotel und HUK-Coburg) ein Modalfilter installiert wird.
Mit der Ergänzungsdrucksache 1887/2023 E1 hat die Verwaltung empfohlen, dem Antragspunkt zunächst nicht zu folgen und die Verkehrssituation zu beobachten, um bei dokumentierten Fehlnutzungen nachträglich ggf. zu reagieren.
Beschreibung der Maßnahme
Nach einer knapp zweijährigen Beobachtungsphase gibt es nach wie vor erhebliche Beschwerden über unzulässigen Kfz-Verkehr, Falschparken, Parken in zweiter Reihe etc. Die Verkehrsschauen und Beobachtungen von Polizei und Verwaltung decken sich mit diesen Beschwerden.
Die Verwaltung wird dem Änderungsantrag 15-2177/2023 im Punkt 3 nun folgen und im Bereich Lange Laube 20 / HUK-Coburg Poller als Modalfilter einsetzen. Mit der bereits erfolgten Anpassung der umliegenden Straßen durch z. B. Einrichtung von Einbahnstraßen bleiben weiterhin alle Grundstücke erschlossen und der Liefer- und Ladeverkehr möglich. Mit der ersten Umsetzung wurden bereits ausreichend Liefer- und Ladezonen eingerichtet.
Auch die nicht mehr als solche ausgewiesenen Stellplätze am Fahrbahnrand werden weiterhin fast ganztägig trotz mehr als eindeutiger und nicht zu übersehender Beschilderung unrechtmäßig genutzt. Daran hat sich auch durch Überwachung nichts geändert.
Der Ansatz auf den frei werdenden Stellplatzflächen weitere Außengastronomieflächen vorzusehen oder die bestehende Außengastronomiefläche auf diese Flächen auszuweiten, ist leider an mangelndem Interesse gescheitert.
Weitere Anlehnbügeln für Fahrräder hält die Verwaltung aufgrund der bereits vorhandenen hohen Anzahl an Abstellmöglichkeiten in der Langen Laube nicht für angebracht.
Deshalb wird die Verwaltung die befestigten Flächen zunächst mit Pollern sperren, um unzulässiges Parken und den damit verbundenen Verkehr zu unterbinden. Mittelfristig wird die Verwaltung eine Planung erarbeiten mit dem Ziel, die nicht mehr benötigten Stellplatzflächen, die nicht für Außengastronomie oder als Lieferzonen genutzt werden, zu entsiegeln und zu begrünen.
Die Verwaltung bittet um zustimmende Kenntnisnahme zum vorgeschlagenen Vorgehen.
Weiteres Vorgehen:
Es ist beabsichtigt, die Ausführung der Maßnahmen im Sommer 2026 nach Einrichtung der Bewohnerparkzonen im Quartier Lange Laube und im Odeonviertel zu realisieren.
66.2
Hannover / May 26, 2026