Antrag Nr. 1097/2019 N1:
Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen beenden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1097/2019 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen beenden

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert

a) ihre im Zusammenhang mit dem Erlaubnisverfahren zur Plakatierung
anlässlich der Europawahl am 26. Mai 2019 an den Tag gelegte
Überregulierung unverzüglich zurückzunehmen

und

b) die Auflagen im Erlaubnisverfahren zur Plakatwerbung bei künftigen Wahlen
auf Notwendiges zu beschränken und sich dabei am Runderlass
„Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 5. Mai 2014
(43-30056/3310) des niedersächsischen Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft
und Verkehr zu orientieren.

Begründung

Das am 23. April 2019 als Dringlichkeitsantrag unter Ziffer a) formulierte Anliegen hat sich durch Zeitablauf (Abschluss des Europawahlkampfes 2019 mit Durchführung der Wahl am 26. Mai 2019) erledigt. Deswegen ist dieser Satz zu streichen.

Das Anliegen unter der - nunmehr ehemaligen - Ziffer b) hat im Hinblick auf künftige Wahlen weiterhin Relevanz. Zum inhaltlichen Kontext wird nachfolgend die Begründung des Ursprungsantrages in der Fassung vom 23. April 2019 noch einmal komplett zitiert und im Übrigen auf die Fotostrecke verwiesen, die für diesen Änderungsantrag als Anlage beibehalten wird.

„Im Nachgang zur Ursprungsgenehmigung vom März 2019 hat der Fachbereich Tiefbau am 4. April 2019 im Auftrag des Oberbürgermeisters an alle Parteien, die für Hannover eine Plakatier-Erlaubnis zur Europawahl 2019 beantragt haben, eine Mail versandt und zur „Information und zum besseren Verständnis eine Fotostrecke, wie Plakatieren erlaubt ist und wo nicht“ angefügt. Auf den insgesamt 12 Fotos wird ausschließlich dargestellt, was „nicht zulässig“ ist.1 Zugleich wurde eine unverzügliche Abhängung aller als „falsch“ angebrachten Plakate auferlegt mit Androhung einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Stadtverwaltung.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist bei vielen Parteien der Eindruck entstanden, dass die Stadtverwaltung den Wahlkampf behindere. Diesen Eindruck allenfalls ein wenig zu mildern vermag ein Schreiben des Fachbereichs Tiefbau, der am 9. April 2019 nach zahlreichen Protesten mitgeteilt hat (ebenfalls im Auftrag des Oberbürgermeisters), es sei „keineswegs Ziel der Stadt Wahlbehinderung der politischen Parteien bei der Europawahl zu betreiben“. Angekündigt wird dabei zugleich die Duldung von Plakataufhängungen im Format DIN A0, auch wenn sie von der Aufhängungs-Genehmigung vom März 2019 abweichen. Die Begründung für diese Duldung zeugt von bemerkenswertem Selbstbewusstsein der Stadtverwaltung: „Die Abweichungen werden zugelassen, da die Plakate für die Europawahl durch die Parteien bundeseinheitlich produziert wurden und dort die Regelungen der Landeshauptstadt Hannover nicht bekannt waren.“

Da nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass künftig alle Parteien und Gesetzgeber sich an Regelungen der Landeshauptstadt Hannover orientieren, soll die Stadtverwaltung gemäß Buchstabe b) dazu aufgefordert werden, sich künftig am vorgenannten niedersächsischen Runderlass zu orientieren.

Da die Stadtverwaltung ausweislich des Schreibens vom 9. April 2019 im Übrigen an ihrer Gängelungs-Genehmigung festzuhalten beabsichtigt („Alle anderen Regelungen … haben weiterhin Bestand.“), ist auch die Aufforderung gemäß Buchstabe a) notwendig.“

Bruno Adam Wolf
stellv. Gruppenvorsitzender
1 vgl. Anlage: „Fotostrecke“ des Fachbereichs Tiefbau vom 4. April 2019