Antrag Nr. 1097/2019:
Dringlichkeitsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Beendigung einer Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zur Beendigung einer Überregulierung bei Erlaubnis zur Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert

a) ihre im Zusammenhang mit dem Erlaubnisverfahren zur Plakatierung
anlässlich der Europawahl am 26. Mai 2019 an den Tag gelegte
Überregulierung unverzüglich zurückzunehmen

und

b) die Auflagen im Erlaubnisverfahren zur Plakatwerbung bei künftigen Wahlen
auf Notwendiges zu beschränken und sich dabei am Runderlass
Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 5. Mai 2014
(43-30056/3310) des niedersächsischen Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft
und Verkehr zu orientieren.

Begründung

Ein Großteil der Gemeinden in der Region Hannover hat das kommunale Erlaubnisverfahren zur Plakatierung aus Anlass der Europawahl 2019 zweckdienlich schlank gehalten. Die jeweiligen Plakatierungsgenehmigungen erfolgten ohne größere Auflagen und orientieren sich im Wesentlichen am Runderlass „Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 5. Mai 2014 (43-30056/3310) des niedersächsischen Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr.

Demgegenüber sind die Genehmigungen des Fachbereichs Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover zur Plakatierung anlässlich der Europawahl 2019 deutlich umfänglicher. Mit viel Liebe zum Detail hat die Behörde zahlreiche Auflagen formuliert, die sich weder aus der Straßenverkehrsordnung noch aus dem Umwelt- oder Ordnungsrecht ableiten lassen, die mithin überflüssig sind.

Im Nachgang zur Ursprungsgenehmigung vom März 2019 hat der Fachbereich Tiefbau am 4. April 2019 im Auftrag des Oberbürgermeisters an alle Parteien, die für Hannover eine Plakatier-Erlaubnis zur Europawahl 2019 beantragt haben, eine Mail versandt und zur „Information und zum besseren Verständnis eine Fotostrecke, wie Plakatieren erlaubt ist und wo nicht“ angefügt. Auf den insgesamt 12 Fotos wird ausschließlich dargestellt, was „nicht zulässig“ ist.1 Zugleich wurde eine unverzügliche Abhängung aller als „falsch“ angebrachten Plakate auferlegt mit Androhung einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Stadtverwaltung.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist bei vielen Parteien der Eindruck entstanden, dass die Stadtverwaltung den Wahlkampf behindere. Diesen Eindruck allenfalls ein wenig zu mildern vermag ein Schreiben des Fachbereichs Tiefbau, der am 9. April 2019 nach zahlreichen Protesten mitgeteilt hat (ebenfalls im Auftrag des Oberbürgermeisters), es sei „keineswegs Ziel der Stadt Wahlbehinderung der politischen Parteien bei der Europawahl zu betreiben“. Angekündigt wird dabei zugleich die Duldung von Plakataufhängungen im Format DIN A0, auch wenn sie von der Aufhängungs-Genehmigung vom März 2019 abweichen. Die Begründung für diese Duldung zeugt von bemerkenswertem Selbstbewusstsein der Stadtverwaltung: „Die Abweichungen werden zugelassen, da die Plakate für die Europawahl durch die Parteien bundeseinheitlich produziert wurden und dort die Regelungen der Landeshauptstadt Hannover nicht bekannt waren.“

Da nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass künftig alle Parteien und Gesetzgeber sich an Regelungen der Landeshauptstadt Hannover orientieren, soll die Stadtverwaltung gemäß Buchstabe b) dazu aufgefordert werden, sich künftig am vorgenannten niedersächsischen Runderlass zu orientieren.

Da die Stadtverwaltung ausweislich des Schreibens vom 9. April 2019 im Übrigen an ihrer Gängelungs-Genehmigung festzuhalten beabsichtigt („Alle anderen Regelungen … haben weiterhin Bestand.“), ist auch die Aufforderung gemäß Buchstabe a) notwendig.

Bruno Adam Wolf
stellv. Gruppenvorsitzender

1 vgl. Anlage: „Fotostrecke“ des Fachbereichs Tiefbau vom 4. April 2019