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Neufassung aufgrund geänderter BeratungsfolgeUmstrukturierung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte der ev. - luth. St. Petri-Kirchengemeinde
Die ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde betreibt in der Brückstr. 3, im Stadtteil Döhren, eine Kindertagesstätte mit 15 Krippenplätzen, 25 Kindergartenplätzen mit Ganztags - und 23 Kindergartenplätzen mit Halbtagsbetreuung mit Essen (HtmE).
Wie u. a. aus Rückmeldungen der Kitaleitung bei der Kita-Runde 2008 hervorgeht, sind seit geraumer Zeit mehrere Halbtagsplätze im Kindergartenbereich unbesetzt. Auch die Meldung an das Familien - Service - Büro der Landeshauptstadt Hannover hat an dieser Situation nichts geändert. Gleichzeitig zeichnet sich ein stetig wachsender Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen ab.
Die räumlichen Bedingungen der Einrichtung lassen eine entsprechende Ausweitung der Betreuungszeiten bei gleich bleibender Platzzahl jedoch nicht zu. Das Kultusministerium – Referat Kindertageseinrichtungen – hat bereits im Juni 2008 nach einer Besichtigung der Einrichtung signalisiert, dass die bestehende Betriebserlaubnis bei einer Umstrukturierung nicht mehr aufrechterhalten werden könnte. Es ist, unabhängig von den Betreuungszeiten, nur eine Maximalbelegung mit insgesamt 35 Kindergartenkindern möglich.
Der Träger hat daher einen Antrag auf Umstrukturierung der Halbtagsgruppe auf eine Ganztagsgruppe mit 10 Plätzen gestellt.
Daraus folgt neben der Erhöhung der Betreuungsplätze mit Ganztagsbetreuung die Reduzierung der Gesamtplatzanzahl um 13 Kindergartenplätze.
Die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ist durch die umliegenden Kindertagesstätten weiterhin gewährleistet.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
51.4
Hannover / 26.05.2009