Drucksache Nr. 1097/2004:
"Selbsthilfe Sahlkamp e.V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 11.06.2004: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: einstimmig empfohlen
  • 28.06.2004: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
  • 15.07.2004: Verwaltungsausschuss: in Abwesenheit des Beigeordneten Richta einstimmig beschlossen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1097/2004
3
 

"Selbsthilfe Sahlkamp e.V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Antrag,

zu beschließen,
den "Selbsthilfe Sahlkamp e.V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein "Selbsthilfe Sahlkamp e.V." in deren Planungen, den pädagogischen Angeboten und der interkulturellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Die Stärken und Ressourcen von Mädchen und Jungen werden gleichermaßen berücksichtigt, gefordert und gefördert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der "Selbsthilfe Sahlkamp e.V." hat beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG anerkannt zu werden.

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.


Voraussetzungen hierfür sind, dass der Träger
  1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig ist
  2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
  3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der sozialen und kulturellen Infrastruktur, insbesondere die Förderung der Volksbildung, der Berufsbildung, der Erziehung, der Jugendpflege, der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedanken. Durch geeignete, notwendige Maßnahmen und Angebote im Stadtteil soll Anonymität abgebaut, Vandalismus eingedämmt, soziale Verantwortungsübernahme und Eigeninitiative zur Verbesserung des Lebens- und Wohnklimas gestärkt werden.

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigeninitiative und Selbstorganisation der Anwohner aus mehr als 80 Nationen im sozialen Brennpunktgebiet Hannover-Sahlkamp zu fördern und zu stützen. Darüber hinaus sollen auch Vorurteile und Anonymität abgebaut sowie Toleranz gestärkt werden.

Die Satzung des Vereins ist als Anlage 1 beigefügt. Der Verein wurde 1994 in das Vereinsregister eingetragen (s. Anlage 2). Er wurde vom Finanzamt Hannover-Nord als gemeinnützig anerkannt. Der Freistellungsbescheid ist als Anlage 3 beigefügt.

Im Rahmen der Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe mit der Einrichtung "Na-Du" Kinderhaus setzt der Verein die genannten Ziele und Zwecke durch folgende Aktivitäten um:
  • Die Anwohner unterschiedlichster Herkunft, Sprache und Tradition zu motivieren, sich an der Gestaltung ihres Lebensraumes zu beteiligen, ihn als lebens- und liebenswertes "Zuhause" erfahrbar zu machen durch z.B. Feste, Projekte wie "weg mit dem Müll", Open Air Kino, Mitmachzirkus etc.
  • Einbindung der Eltern durch planerische Ideensammlung und Mitarbeit, dem Einbringen handwerklicher Fähigkeiten sowie ehrenamtlicher Unterstützung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern.
  • Kindern im Alter von 4 -14 Jahren im Offenen Treff Bereich Angebote bieten, die dem Erlernen von Fähigkeiten zur positiven Persönlichkeitsentwicklung der Kinder dienen.
  • Allgemeine Gewaltprävention zur Eindämmung hinsichtilich Diebstahl-, Drogen- und Gewaltproblematiken durch erlebnispädagogische Freizeiten, Beteiligungsprojekte, Tanz- oder Musikworkshops für Kinder etc..
  • Maßnahmen zur Bildung der Eltern/Mütter zur Förderung der eigenen Integration sowie ihrer Kinder durch Deutschkurse, Mutter -Kind -Spielkreise oder das Frauen - Café.
Die Arbeit des "Na Du" wurde im Juli 1998 in einer angemieteten Wohnung begonnen. Nach einer Phase von Konzeptentwicklung, Anwerbung von Sponsoren und Bauzeit konnte im Mai 2002 das "NaDu"-Kinderhaus eingeweiht werden.
Das Kinderhaus ist als Kinder- und Elterneinrichtung im Stadtteil fest verankert und eingebunden. Kooperationen mit anderen Trägern sozialer Einrichtungen finden statt. Gemeinsam mit der Stadtteilkoordinationsrunde wird an aktuellen Problemen im Stadtteil gearbeitet.

Auf diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Verein einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgabe der Jugendhilfe leistet.
51.5 02
Hannover / 11.05.2004