Drucksache Nr. 1096/2013 E1:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1096/2013 E1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Information über die Beschlüsse des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 27.06.2013 (Änderungsantrag Nr. 15-1433/2013, Änderungsantrag Nr. 15-1519/2013 N1, Zusatzantrag Nr. 15-1467/2013)

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit zwei Änderungsanträgen und einem Zusatzantrag gefasst.

Wortlaut des Änderungsantrages Nr. 15-1433/2013
Den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1744 - Läuferweg Nord - Wohnbebauung am Läuferweg / Mittellandkanal entsprechend werden im Plangebiet - wie in der vergangenen Ratsperiode vom Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschlossen - maximal fünf freistehende Einfamilienhäuser errichtet.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die vom Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld formulierten Planungsziele weichen erheblich von dem von der Firma Gundlach eingereichten und auch von der Verwaltung befürworteten Planungsvorschlag (zwei Wohnbauzeilen mit jeweils 5 Wohnungen) ab. Nach den von der Ratsversammlung beschlossenen Verfahrensregelungen zur Aufstellung von Bauleitplänen (Beschlussdrucksache Nr. 985/95) sind bei einer solchen Fallgestaltung der Öffentlichkeit sowohl der Beschluss des Stadtbezirksrates als auch der Verwaltungsvorschlag vorzustellen. Die Entscheidung über die weiter zu verfolgende Alternative trifft die Ratsversammlung im Rahmen des Auslegungsbeschlusses.
Die Verwaltung hält eine Nachverdichtung mit Geschosswohnungsbau an diesem durch Zentralität und Lagegunst gekennzeichneten Standort weiterhin für städtebaulich sinnvoll. Das von der Firma Gundlach vorgestellte Vorhaben mit insgesamt 10 Wohnungen fügt sich vermittelnd zwischen der Bebauung an der Podbielskistraße und dem Groß-Buchholzer Kirchweg ein. Der Läuferweg ist in seinem derzeitigen Ausbauzustand geeignet, den durch weitere 10 Wohneinheiten verursachten Quell- und Zielverkehr aufzunehmen.

Wortlaut des Änderungsantrages Nr. 15-1519/2013 N1
Zusätzlicher Antragspunkt: 4.die Zu- und Abfahrt der Baufahrzeuge so zu regeln, dass diese von bzw. zur Podbielskistr. erfolgt und der Läuferweg von den Baufahrzeugen nicht befahren wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Forderung des Stadtbezirksrates ist verständlich und wird begrüßt. Erste verwaltungsinterne Prüfungen haben jedoch gezeigt, dass die Entscheidung über die Baustellenerschließung wegen der problematischen örtlichen Situation weiterer Untersuchungen und auch Abstimmungen mit dem Vorhabenträger bedarf. Im weiteren Verfahren zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Verwaltung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen berichten.


Wortlaut des Zusatzantrages Nr. 15-1467/2013
Der Läuferweg ist als Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich gemäß § 42 Abs. 2 StVO) auszuweisen.

Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Stadtbezirksrates wurde die Drucksache als eigenständiger Initiativantrag gewertet. Der Beschluss des Stadtbezirksrates wird deshalb nicht im Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern parallel dazu in einem gesonderten Verfahren bearbeitet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Siehe Ursprungsdrucksache.

Kostentabelle

Siehe Ursprungsdrucksache.


61.13 
Hannover / 23.07.2013